Ihre Fragen : Hitzeschutz: Welche Maßnahmen gelten im Rettungsdienst?
Frage
Welche Maßnahmen zum Hitzeschutz gelten im Rettungsdienst? Wir können die Bekleidung ja nicht lockern. Welche Maßnahmen müssen etwa in den Wachräumen getroffen werden?
Antwort
In Räumlichkeiten des Rettungsdienstes gilt entsprechend der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Festlegung der ASR A3.5 „Raumtemperaturen“ – demnach sollte eine Temperatur von 26 Grad Celsius nicht überschritten werden. Hinsichtlich der Bekleidung müssen Arbeitgebende im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, welche Maßnahmen gegen Gefährdungen durch hohe Temperaturen zu treffen sind.
Neben geeigneter Schutzkleidung können beispielsweise regelmäßige Pausen in geschützten oder beschatteten Bereichen in Frage kommen. Darüber hinaus sollen bei Lufttemperaturen von mehr als 26 Grad Getränke zur Verfügung stehen, bei mehr als 30 Grad müssen Arbeitgebende geeignete Getränke bereitstellen. Die Maßnahmen sollten innerbetrieblich mit der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt abgestimmt werden.
Tim Pelzl, Leiter Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV