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Aufgeheizte Arbeitsräume im Sommer: Diese Vorgaben gelten
Ventilatoren sind eine mögliche Maßnahme, um erhöhte Wärmebelastung in Arbeitsräumen zu reduzieren. © Adobe Stock/ Monkey Business

Recht : Aufgeheizte Arbeitsräume im Sommer: Diese Vorgaben gelten

Aufgeheizte Arbeitsräume können Beschäftigten stark zusetzen – der Klimawandel wird das Problem verschärfen. Sebastian Dohm weiß, welche Maßnahmen dem Raumklima guttun.
Sebastian Dohm, Referent am Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA), Sachgebiet Innenraumklima © raufeld

Drei oder vier heiße Wochen am Stück mit Temperaturen über 30 Grad: Das könnte im Sommer künftig eher die Regel statt die Ausnahme sein. Verlängerte Wärmeperioden gehören zu den schon heute spürbaren Folgen des Klimawandels. Beschäftigte müssen vor Gefährdungen durch erhöhte Wärmebelastung geschützt werden – nicht nur bei Tätigkeiten im Freien, sondern auch in Gebäuden. Daher ist es wichtig, sich mit den Vorschriften und Definitionen zu sommerlicher Wärme in Arbeitsräumen vertraut zu machen.

Welche Risiken hat Wärmebelastung?

Wer einen vollen Arbeitstag in einem sehr warmen Raum verbringt, weiß: Konstant hohe Temperaturen mindern die Produktivität und das Wohlbefinden. Hitze kann zudem das Herz-Kreislauf-System belasten. Insbesondere ältere Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen sind gefährdet. Dehydrierung durch starkes Schwitzen gehört ebenfalls zu den Risiken.

Was sind klimabelastete Arbeitsräume?

Wenn draußen die Temperaturen steigen, wird es auch in Gebäuden früher oder später warm, sofern dies nicht durch Klimatisierung verhindert wird. Arbeitsplätze in Büros, Ladengeschäften, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sind typische Beispiele. Direkte Sonneneinstrahlung auf Glasflächen verstärkt den Effekt. Auf diese klimabelasteten Arbeitsplätze beziehen sich die folgenden Maßnahmen. Davon abzugrenzen ist sogenannte „Hitzearbeit“. Diese meint Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung unabhängig von der Außentemperatur – etwa in Stahlwerken.

Klicktipp

Praxistipps und Links zum Klimawandel und Arbeitsschutz

Welche Maßnahmen greifen bei heißen Sommertagen?

Maßgeblich für den Arbeitsschutz an warmen Tagen ist die Lufttemperatur in Arbeitsräumen. Diese sollte laut der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ die Marke von 26 Grad nicht übersteigen. Wenn das Thermometer höher klettert, sollen Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip ergriffen werden.

© raufeld

Gut zu wissen

Grundsätzlich gilt nach ASR A3.5 Raumtemperatur:

  • Geeignete Wärme- und Sonnenschutzsysteme an Gebäuden sind Pflicht, z. B. Jalousien, Dämmung, reflektierende Vorrichtungen oder Sonnenschutzverglasung
  • Bei einer Lufttemperatur von mehr als 26 Grad sollen, bei mehr als 30 Grad müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung umgesetzt werden
  • Bei einer Lufttemperatur von mehr als 26 Grad sollen, bei mehr als 30 Grad müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung umgesetzt werden

Mögliche Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip:

  • Technische Maßnahmen: z. B. Jalousien auch nach Betriebsschluss geschlossen halten, Lüftungsanlage zur Nachtauskühlung oder Ventilatoren nutzen.
  • Organisatorische Maßnahmen: z. B. Beschäftigte zu Risiken durch Hitze informieren, Arbeits- und Pausenzeiten flexibel gestalten oder Getränke bereitstellen.
  • Personenbezogene Maßnahmen: z. B. die Bekleidungsregeln lockern.

Entscheidend ist das Ergebnis, nicht die Art der Maßnahme. Ein Betrieb muss nicht zwingend eine Klimaanlage installieren, wenn Jalousien das Raumklima regulieren. Auch Lüften kann als Maßnahme ausreichen, sofern dadurch die Lufttemperatur auf unter 26 Grad sinkt. Sicherheitsbeauftragte können bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen und Beschwerden aus dem Team an Vorgesetzte weiterleiten. Wichtig ist, dass Verantwortliche Beschwerden der Beschäftigten ernst nehmen. Heiße Sommer können auch zu erhöhter psychischer Belastung führen.

Was verändert der Klimawandel und wer kann beraten?

Die ASR A3.5 wurde zuletzt im Jahr 2022 aktualisiert – allerdings unabhängig vom Klimawandel. Neue Vorschriften und Regeln, die sich explizit auf die Folgen der globalen Erwärmung beziehen, gibt es bis dato nicht. Es ist jedoch absehbar, welche Maßnahmen weiter an Bedeutung gewinnen werden. Etwa die effektive Nachtauskühlung: Wenn Gebäude aufgrund verlängerter Wärmeperioden stärker aufheizen, sollten Lüftungsanlagen nach Betriebsschluss weiterlaufen und nachts die kühle Außenluft ins Gebäude leiten.

Auch bauliche Maßnahmen wie Dachbegrünungen können Gebäude vor übermäßiger Wärme schützen. Betriebe können dazu eine Beratung durch die zuständige Berufsgenossenschaft, die Unfallkasse oder einen externen qualifizierten Dienstleister erfragen – und mithilfe von Fachleuten die individuell passenden Maßnahmen erarbeiten. Sicherheitsbeauftragte können Führungskräfte auf entsprechende Angebote aufmerksam machen.