Ihre Fragen : Ist für den Winterdienst eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben?
Frage
In unserem Betrieb sind wir reihum zum Winterdienst eingeteilt, bei dem wir mit Schaufeln und Besen Schnee beseitigen und Sand streuen. Ist für diesen Dienst eine bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben?
Antwort
Arbeitgeber sind verpflichtet, in so einem Fall ihre Beschäftigten vor der Witterung zu schützen – so steht es in Paragraf 23 der DGUV-Vorschrift 1. Im Winterdienst gehört dazu der Schutz vor Kälte und Nässe. Eine angemessene Arbeitskleidung wäre zum Beispiel festes Schuhwerk, gefütterte Arbeitshandschuhe und ein Faserpelz mit Regenhaut.
Beim Einsatz an und auf der Straße kommt Warnkleidung in der passenden Klasse hinzu, damit eine gute Sichtbarkeit gewährleistet ist.
Christian Grunwaldt, Stellvertretender Leiter des Sachgebietes Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung der DGUV