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Holzstaub korrekt absaugen
Die Absaugung von Holzstaub an Maschinen ist in vielen Betrieben gut organisiert, aber auch die Kleidung muss davon gereinigt werden. © Adobe Stock/st.kolesnikov

Arbeitssicherheit : Holzstaub korrekt absaugen

Holzstaub darf nicht aufgewirbelt werden, schon gar nicht mit Druckluft. Durch Absaugung gelingt die sichere Reinigung der Arbeitskleidung im Betrieb.

Er wirkt so harmlos: eine feine Schicht auf der Kleidung, Zeugnis getaner Arbeit. Doch tatsächlich zählt Holzstaub zu den gefährlichen Stäuben. Er kann die Atemwege reizen und Allergien fördern. Der Staub von bestimmten Harthölzern kann sogar krebserzeugend wirken. Die Gefahrstoffverordnung schreibt deshalb vor, dass Holzstaub mit geeigneten Verfahren entfernt werden muss – auch von der Arbeitskleidung.

Denn Holzstaub, der an Schuhen und Kleidung haftet, wird leicht unbemerkt verschleppt, zum Beispiel in Aufenthaltsräume oder sogar nach Hause. „Viele Betriebe haben die Staubabsaugung an den Maschinen gut organisiert, aber der Reststaub auf der Kleidung wird häufig unterschätzt“, sagt Mike Jürgensmeier, Fachreferent für das DGUV-Themenfeld Absauganlagen für Holzstaub und -späne bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Instinktiv greifen einige Beschäftigte bei der Reinigung von Arbeitskleidung zum Druckluftschlauch. „Mit Abblasen, Abklopfen und trockenem Kehren ist es unmöglich, die vorgeschriebenen Grenzwerte einzuhalten. Diese Methoden wirbeln den Staub nur wieder auf und sind daher schlicht verboten“, sagt Jürgensmeier und verweist auf die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 553 „Holzstaub“.

Geeignete Sauger und Entstauber

Fachleute wie er empfehlen hingegen Feucht- oder Nassverfahren sowie die Reinigung mit Absaugsystemen. In der Praxis bewährt hat sich das Absaugen der Kleidung mit geeigneten Industriestaubsaugern oder Entstaubern der Staubklasse M. Sie nehmen den Staub unmittelbar auf und verhindern erneute Aufwirbelungen. Auch in kleineren Betrieben sind die hierfür erforderlichen Geräte normalerweise schon vorhanden, was diese Lösungen kostengünstig macht. „Entscheidend ist die Filterklasse M für Holzstaub“, so Experte Jürgensmeier.

© raufeld

Arbeitskleidung absaugen

  • mit Industriestaubsaugern oder Entstaubern der Staubklasse M
  • am besten Bürstenaufsatz verwenden
  • nicht drücken
  • Bewegungsrichtung und Reihenfolge der Körperteile beachten

Nach dem Absaugen

  • Hände nach Hautschutzplan reinigen (Aushang sichere und gesunde Händehygiene)
  • nach Arbeitsende Kleidung wechseln; saubere Kleidung getrennt von benutzter Arbeitskleidung aufbewahren! Einweg-Schutzkleidung staubarm entsorgen
  • Arbeitskleidung regelmäßig nach Herstellervorgaben waschen

Die Reinigung von Arbeitskleidung funktioniert am besten, wenn diese eng anliegt, geschlossen und staubabweisend ist. Die Reinigung sollte zudem fest im Arbeitsablauf verankert sein. Essenziell sind klare Anweisungen, geschulte Beschäftigte und funktionierende Geräte. Staubsauger und Entstauber müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Filter dürfen nicht überlaufen, und Auffangbehälter müssen staubdicht verschlossen sein. „Wichtig ist auch, staubige und saubere Bereiche voneinander zu trennen“, sagt Jürgensmeier. „Dazu gehören ein eigener Reinigungsplatz, ein sauberer Waschraum und die Möglichkeit, gereinigte Arbeitskleidung abzulegen oder zu wechseln. Sonst trägt man den Staub zwangsläufig weiter.“

Bewegungsrichtung beim Absaugen

Immer von oben nach unten, von innen nach außen, vom Körper weg.

Reihenfolge der Körperteile: 

  1. Ärmel
  2. Schulter- und Halsbereich
  3. Brust- und Bauchbereich
  4. Rückenbereich (ggf. mithilfe einer zweiten Person)
  5. Hose
  6. Schuhe

Routinen überprüfen

Aus Sicht des Experten ist zudem von großer Bedeutung, dass Verantwortliche und Beschäftigte Routinen hinterfragen. „Viele Abläufe haben sich über Jahre eingeschliffen, aber das macht sie nicht automatisch sicher“, sagt Jürgensmeier. Sicherheitsbeauftragte (Sibe) können solche Abläufe hinterfragen und den Einsatz geeigneter Verfahren empfehlen.

Klicktipp:

Die DGUV Information 209-044 „Holzstaub“ hilft bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 553 „Holzstaub“.

Als Teil des Kollegiums erkennen Sibe früh, ob es Handlungsbedarf gibt, und sie können gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit pragmatische Verbesserungen anstoßen. Orientierung bietet dabei auch das STOP-Prinzip: erst prüfen, ob Staub vermieden oder technisch erfasst werden kann, dann organisatorische Vorgaben ergänzen und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen nutzen. Zudem lohnt sich auch ein Blick auf schlechte Gewohnheiten. Ein Besen in der Ecke oder ein angeschlossener Druckluftschlauch sind Anzeichen dafür: Hier werden möglicherweise noch alte, unsichere Verfahren genutzt.