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Gibt es Vorschriften für die Arbeitskleidung bei der Abfallsammlung?
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Ihre Fragen : Gibt es Vorschriften für die Arbeitskleidung bei der Abfallsammlung?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

„Zu den Aufgaben meines Teams gehört es, Abfalleimer zu leeren, die im öffentlichen Raum stehen. Dass wir dabei Handschuhe tragen, um uns vor Schmutz, Infektionen etc. zu schützen, ist klar. Aber gibt es eigentlich Vorschriften für die sonstige Arbeitskleidung und deren Reinigung?“

Antwort

Bei der Abfallsammlung sind bestimmte personenbezogene Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen. Eine der wichtigsten: Es muss eine geeignete, auf die Trägerin oder den Träger abgestimmte Arbeits- bzw. Schutzkleidung getragen werden.

Wie bei allen Persönlichen Schutzausrüstungen, kurz PSA, so gilt auch bei der Schutzkleidung: Der Arbeitgeber muss sie zur Verfügung stellen. Ebenso muss er für ihre Reinigung und Instandhaltung sorgen. So darf benutzte Schutz- und Arbeitskleidung nicht mit nach Hause genommen und selbst gewaschen werden. Denn dabei kann es leicht zu einer Beeinträchtigung der Schutzwirkung, etwa bei Warnkleidung, oder zur sogenannten Verschleppung von Kontaminationen kommen. Das heißt, die Beschäftigten würden Dinge, die vorher im Abfalleimer waren, insbesondere Keime und Ähnliches, aus dem öffentlichen Raum in den Privatbereich tragen. Hilfestellung zu den Arbeitsschutzmaßnahmen in Ihrem Arbeitsbereich bietet die DGUV Regel 114-601 „Branche Abfallwirtschaft – Teil I: Abfallsammlung“.

Jan Schindelka, Aufsichtsperson bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen