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Plötzliches Rauchverbot im Betrieb: Hat „kalter Entzug“ Einfluss auf die Arbeitssicherheit?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Plötzliches Rauchverbot im Betrieb: Hat „kalter Entzug“ Einfluss auf die Arbeitssicherheit?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Bei uns im Betrieb wird ein generelles Rauchverbot eingeführt. Welchen Einfluss könnte ein „kalter Entzug“ auf die Arbeitssicherheit haben?

Antwort

Nikotinentzug kann unter anderem zu Nervosität, Konzentrationsproblemen, Kopfschmerzen oder depressiver Stimmung führen. Sicherheitsgefährdend sind diese Symptome nur dann, wenn Beschäftigte dadurch unaufmerksam werden. Daher sollten Hilfestellungen und Nichtraucherberatungen angeboten werden, etwa durch den betriebsärztlichen Dienst. Die Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei“ kann kostenlos über die BZgA bestellt und gezielt verteilt werden. Auch Nikotinpflaster können Symptome abmildern. Viele Beschäftigte werden aber trotz des Verbots weiterhin rauchen wollen. Daher sind klare Regelungen empfehlenswert. Zum einen sollte vereinbart werden, ob Beschäftigte für jede Zigarettenpause „ausstempeln“ müssen oder der Betrieb dies als Arbeitszeit akzeptiert. Zum anderen sollte es einen passenden Ort zum Rauchen abseits des Betriebsgeländes geben. So wird das betriebliche Verbot eingehalten und ein kalter Entzug verhindert.

Dr. Martina Hamacher, Fachärztin für Arbeitsmedizin,Abteilung Gesundheitsschutz der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe