Sibe-Tipps : Impulse für Sibe: Guter Zeitpunkt für Unterweisungen
Arbeitgebende und Führungskräfte müssen ihre Beschäftigten regelmäßig arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen unterweisen – mindestens aber einmal im Jahr. Das gibt insbesondere das Arbeitsschutzgesetz vor. Diese Regelung soll es Beschäftigten ermöglichen, Gefährdungen zu erkennen und zu wissen, wie sie sich schützen können. Dafür sollte auch ein guter und geeigneter Zeitpunkt für Unterweisungen gewählt werden.
Unterweisungen nicht kurz vor dem Wochenende
Doch wann ist ein solcher Zeitpunkt? Gesetzlich vorgeschrieben ist nur, dass diese während der Arbeitszeit erfolgen muss. Es liegt im Interesse aller, wenn ein Termin gewählt wird, an dem alle Beteiligten bei der Sache sind – Freitagnachmittag, kurz vor dem Wochenende, erscheint folglich kein guter Zeitpunkt zu sein. Schließlich geht es auch um Mitwirkung und Motivation der Beschäftigten.
Anlässe für Unterweisungen finden
Besser ist es, die Unterweisung gleich zu Beginn eines Arbeitstages anzusetzen – oder nach einer Pause, wenn die Beschäftigten erholt sind. Damit die Aufmerksamkeit nicht nachlässt, empfiehlt es sich zudem, nicht alle Inhalte in einer einzigen Unterweisung zu bündeln. Ein Format wie Sicherheitskurzgespräche zu einzelnen Themen wie Brandschutz verspricht mehr Erfolg.
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Im Austausch sein
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sollten ihre Vorgesetzten darauf hinweisen, wenn diese augenscheinlich ungünstige Zeitpunkte für Unterweisungen ansetzen. Dies empfiehlt sich besonders dann, wenn mehrere Beschäftigte immer wieder erkennen lassen, dass sie die Bedeutung der vorgestellten Inhalte nicht erfasst haben. Im Gespräch mit Vorgesetzten, der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt können Sibe dann über bessere Zeitpunkte und eine geeignetere Form der Unterweisungen sprechen.