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Müssen Beschäftigte schriftlich begründen, warum sie eine Sonnenbrille brauchen?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Müssen Beschäftigte schriftlich begründen, warum sie eine Sonnenbrille brauchen?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Ich arbeite häufig über viele Stunden ungeschützt im Sonnenlicht. Als ich meinen Arbeitgeber um eine geeignete Sonnenbrille bat, forderte er mich zu einer schriftlichen, ausführlichen Begründung auf. Ist das wirklich meine Aufgabe?

Antwort

Es ist nicht Ihre Aufgabe, eine ausführliche schriftliche Begründung für eine Sonnenbrille zu liefern. Vielmehr ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und bei Bedarf geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie eine normgerechte Sonnenbrille kostenfrei bereitzustellen. Grundsätzlich muss jeder Betrieb prüfen, ob UV-Strahlung oder Blendung bei den verschiedenen Tätigkeiten ein Risiko für die Augen darstellen.

Er muss zuerst technische oder organisatorische Maßnahmen priorisieren, etwa Abschattungen oder eine Verschiebung der Arbeitszeit. Erst danach kommt die PSA. Um Ihren Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung zu unterstützen, können Sie ihn auf potenzielle Gefahren hinweisen, beispielsweise durch eine kurze Beschreibung Ihrer Arbeitsbedingungen.

Dr. Jürgen Winterlik, Leiter Sachgebiet Augenschutz der DGUV