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Tag der Sonnenbrille: Augen schützen – aber richtig!
Zum Schutz vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen. Dazu kann auch eine geeignete Sonnenbrille gehören. © raufeld

Gesundheitsschutz : Tag der Sonnenbrille: Augen schützen – aber richtig!

Zu starke UV-Strahlung kann die Augen schädigen. Ein Aushang gibt Tipps für die Wahl der richtigen Sonnenbrille.

Vitamin-D-Produzent, Stimmungsaufheller, Energielieferant – viele positive Eigenschaften werden der Sonne nachgesagt. Dabei dürfen ihre Schattenseiten nicht aus dem Blick geraten, denn die unsichtbare ultraviolette Sonnenstrahlung kann Erkrankungen zur Folge haben – akut und langfristig.

Ohne ausreichenden Schutz dringen die UV-Strahlen durch die Hornhaut bis in die Augenlinse ein. Eine Sonnenbrille beugt insbesondere dann vor, wenn Beschäftigte lange und regelmäßig im Freien arbeiten.

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Hinweise und Tipps für die Auswahl einer Sonnenbrille.

Arbeitgebende müssen Beschäftigte vor UV-Strahlung schützen

Zum Schutz vor einem Übermaß an UV-Strahlung am Arbeitsplatz müssen Arbeitgebende Maßnahmen ergreifen: technische – beispielsweise durch Überdachungen, organisatorische – indem etwa in der Mittagszeit nicht draußen gearbeitet wird und personenbezogene Maßnahmen. Zum personenbezogenen Schutz zählen etwa den Körper bedeckende Arbeitskleidung, Kopfbedeckungen mit Krempe oder Nackenschutz und Sonnenbrille.

Die Sonnenbrille muss zur Tätigkeit passen

Bei der Wahl der optimalen Sonnenbrille gibt es manches zu beachten. Dazu zählt auch der der UV-Filter. Ein weiterer Faktor ist der Blendschutz und damit die Tönung der Brille. Wie stark dieser sein muss, hängt auch von der Intensität der Sonneneinstrahlung am Arbeitsplatz ab. Wer auf oder am Wasser oder im Hochleitungsbau arbeitet, benötigt eine dunklere Tönung als Beschäftigte auf Baustellen oder in der Forstwirtschaft.

Arbeitgebende können verpflichtet sein, Sonnenschutz für die Augen zu stellen

Arbeitgebende müssen den UV-Schutz für die Augen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass die Augen gefährdet sind, muss das Unternehmen einen geeigneten Augenschutz zur Verfügung zu stellen.

Für Beschäftigte, die bereits eine Korrekturbrille tragen, kann das ein aufklemmbarer Sonnenschutz oder eine Überbrille sein. Eine Sonnenschutzbrille in Sehstärke ist hingegen eine freiwillige Unternehmensleistung.