Manchmal erleben Beschäftigte bei der Arbeit schlimme Dinge.
Zum Beispiel:
- Eine Krankenschwester wird
von einem betrunkenen Patienten beschimpft.
- Ein Beschäftigter sieht,
wie ein Kollege einen schlimmen Unfall an einer Maschine hat.
Solche Dinge können die Beschäftigten sehr belasten.
Die Beschäftigten stehen vielleicht unter Schock.
Dann brauchen sie schnell psychologische Hilfe.
Deshalb ist es gut,
wenn es im Betrieb psychologische Ersthelfer gibt.
Schnelle psychologische Hilfe
Psychologische Ersthelfer können den Beschäftigten helfen.
Zum Beispiel:
- Sie bringen die Beschäftigten vom Unfall-Ort weg.
- Sie sorgen dafür, dass die Beschäftigten Ruhe haben.
- Sie helfen bei Befragungen von der Polizei.
- Sie kümmern sich darum,
dass die Beschäftigten Hilfe bekommen.
Betriebe haben 2 Möglichkeiten:
- Sie können einen Anbieter für psychologische Ersthelfer beauftragen.
- Sie können ihre Beschäftigten zu psychologischen Ersthelfer weiterbilden.
Medizinische Fachleute bieten solche Weiterbildungen an.
Erlebnisse verarbeiten ist wichtig
Beschäftigte müssen das Erlebte verarbeiten.
Das heißt:
Sie müssen über das Erlebte sprechen.
Verarbeiten Beschäftigte die Erlebnisse nicht?
Dann kann das schlecht für die Gesundheit sein.
Die Beschäftigten bekommen dann
vielleicht Probleme mit der Psyche.
Sie können dann vielleicht lange nicht arbeiten.
Das können Anzeichen dafür sein,
dass Beschäftigte ein Ereignis nicht gut verarbeitet haben.
- Die Beschäftigten vermeiden den Kontakt zu ihren Kollegen.
- Die Beschäftigten haben Probleme, ihre Arbeit zu erledigen.
- Die Beschäftigten können bestimmte Aufgaben nicht erledigen.
Hilfe vom Psycho-Therapeuten
Hat ein Beschäftigter bei der Arbeit etwas sehr Schlimmes erlebt?
Und braucht der Beschäftigte danach
schnell Hilfe von einem Psycho-Therapeuten?
Dann hilft die gesetzliche Unfallversicherung.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat dafür ein Verfahren.
Das Verfahren heißt: Psychotherapeuten-Verfahren.
So läuft das Psychotherapeuten-Verfahren:
- Der Beschäftigte muss schnell zu einem Arzt gehen.
- Der Beschäftigte muss den Arzt
über das schlimme Erlebnis informieren.
- Der Arzt meldet sich dann bei
der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Die gesetzliche Unfallversicherung kümmert sich dann darum,
dass der Beschäftigte schnell eine Therapie bekommt.
Das können Sicherheits-Beauftragte tun:
Gab es im Betrieb ein schlimmes Ereignis?
Dann können Sicherheits-Beauftragte prüfen,
ob man das in Zukunft verhindern kann.
Vielleicht muss es neue Regeln geben.
Gibt es im Betrieb keine psychologischen Ersthelfer?
Dann können Sicherheits-Beauftragte
mit den Führungskräften sprechen.
Sie können den Führungskräften erklären,
warum psychologische Ersthelfer wichtig sind.
Gibt es im Betrieb psychologische Ersthelfer?
Dann müssen alle Beschäftigten wissen,
wie sie die psychologischen Ersthelfer erreichen.
Sicherheits-Beauftragte können die Beschäftigten informieren.
Sie können zum Beispiel einen Aushang machen.
Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.