Link to header

Rücken gesundhalten

Rücken gesundhalten

Viele Beschäftigte müssen bei der Arbeit 

schwer heben und tragen. 

Zum Beispiel: 

  • Lagerarbeiter müssen Kisten mit Waren tragen. 
  • Pflegekräfte müssen Personen heben und stützen. 
  • Bauarbeiter müssen Materialien tragen. 

 

Das ist für den Rücken sehr anstrengend. 

Beschäftigte müssen den Rücken entlasten. 

Sonst können sie Rückenschmerzen bekommen. 

Zum Beispiel Verspannungen und Zerrungen. 

Beschäftigte können auch dauerhafte Krankheiten bekommen. 

Zum Beispiel einen Bandscheiben-Vorfall. 

 

Deshalb müssen Beschäftigte beim Heben und Tragen 

immer auf ihre Körperhaltung achten. 

Das ist sehr wichtig. 

 

Tipps für rückenschonendes Arbeiten

Tipps für rückenschonendes Arbeiten

Darauf sollen Beschäftigte achten: 

Beschäftigte sollten den Oberkörper 

nicht zu weit nach vorne neigen. 

Zum Beispiel beim Heben oder Tragen. 

 

Beschäftigte sollten schwere Gegenstände nah am Körper tragen. 

Wichtig ist: 

  • Beschäftigte sollen den Rücken dabei nicht krümmen. 
  • Beschäftigte sollen dabei kein Hohlkreuz machen. 

Sie sollen darauf achten, dass der Oberkörper gerade ist. 

Das entlastet den Rücken. 

 

Müssen Beschäftigte sehr schwere Gegenstände tragen? 

Dann sollten Beschäftigte Hilfsmittel benutzen. 

Zum Beispiel: 

  • Eine Sackkarre 
  • Einen elektrischen Hubwagen
    Mit einem Hubwagen kann man Gegenstände anheben und transportieren.

 

Wichtiger Hinweis: 

Hilfsmittel schieben ist besser für den Rücken 

als Hilfsmittel ziehen. 

 

Wird der Rücken bei der Arbeit immer belastet? 

Oder müssen Beschäftigte 

lange Zeit in vorgebeugter Haltung arbeiten? 

Zum Beispiel beim Fliesenlegen oder Mauern. 

Dann ist das für den Rücken sehr anstrengend. 

 

Das können Betriebe tun:

Betriebe müssen genau prüfen: 

  • Welche körperlichen Belastungen gibt es? 
  • Welche körperlichen Belastungen
    können gefährlich sein für die Gesundheit?

Man nennt das: Gefährdungs-Beurteilung. 

 

Die Checkliste von der DGUV kann dabei helfen. 

DGUV ist kurz für: 

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. 

Betriebe können dann 

mit dem STOP-Prinzip Schutzmaßnahmen festlegen. 

Im STOP-Prinzip stehen 4 Schutzmaßnahmen. 

 

1. Das S steht für: Substitution. 

Substitution ist ein anderes Wort für: Ersetzen. 

Der Betrieb kann prüfen, 

ob die Arbeit anders erledigt werden kann. 

 

2. Das T steht für: Technisch. 

Der Betrieb kann prüfen, 

ob er technische Geräte für die Arbeit nutzen kann. 

 

3. Das O steht für: Organisatorisch. 

Der Betrieb kann prüfen, 

ob man etwas anders organisieren kann. 

Zum Beispiel Lagerplätze für Materialien. 

 

4. Das P steht für: Personenbezogen. 

Der Betrieb kann Regeln für das Heben und Tragen festlegen. 

Zum Beispiel: 

Schwere Gegenstände müssen immer 

von mindestens 2 Beschäftigten getragen werden. 

 

Betriebe können dafür auch sorgen, 

dass Beschäftigte keinen Stress bei der Arbeit haben. 

Denn durch Stress verspannen sich die Muskeln leichter. 

 

Das können Sicherheit-Beauftragte tun:

Das können Sicherheit-Beauftragte tun:
  • Haben Beschäftigte immer wieder Rückenschmerzen? Dann können Sicherheits-Beauftragte den Beschäftigten empfehlen, zum Betriebs-Art zu gehen. 
  • Sicherheits-Beauftragte können darauf achten, dass es im Betrieb gute Hilfsmittel gibt. Sicherheits-Beauftragte können Beschäftigte daran erinnern, die Hilfsmittel zu nutzen. 
  • Der Betrieb kann Schulungen zum rückenschonenden Heben und Tragen machen. Sicherheits-Beauftragte können dem Betrieb das vorschlagen und die Schulung organisieren. 
  • Sicherheits-Beauftragte können Info-Materialen im Betrieb verteilen. Sicherheits-Beauftragte können Gegenstände hochlagern. Zum Beispiel Material. Das Heben von Kniehöhe oder Hüfthöhe ist besser für den Rücken.

 

Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume. 

Die Bilder sind von: 

© Lebenshilfe für Menschen 

mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.