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Sicherheit durch Warnkleidung

Sicherheit durch Warnkleidung

Bei manchen Arbeitsplätzen ist es so:

Alle müssen die Beschäftigten gut sehen können.

Sonst können leicht Unfälle passieren.

Deshalb müssen die Beschäftigten Warnkleidung anziehen.

Das steht so im Arbeitsschutz-Gesetz.

 

Diese Beschäftigten müssen Warnkleidung tragen:

  • Beschäftigte, die im Straßenverkehr arbeiten.

Zum Beispiel bei der Müllabfuhr.

  • Beschäftigte, die im Schienenverkehr arbeiten.

Zum Beispiel Gleis-Bauarbeiter.

  • alle Beschäftigten,

die auf dem Betriebs-Gelände mit Fahrzeugen arbeiten.

 

Regeln für Warnkleidung

Regeln für Warnkleidung

Zur Warnkleidung gehören verschiedene Kleidungs-Stücke.

Zum Beispiel:

  • Jacken
  • Westen
  • Hosen

 

Wichtig ist:

Die Warnkleidung muss gut sichtbar sein.

Dafür gibt es Regeln.

Die Regeln stehen in einer Vorschrift.

Die Vorschrift heißt: DIN EN ISO 20471.

 

Warnkleidung gibt es in verschiedenen Farben.

Zum Beispiel in Orange und Gelb.

Warnkleidung ist aus einem besonderen Material.

Deshalb leuchtet Warnkleidung ein wenig bei Tageslicht.

Auf Warnkleidung sind auch silberne Streifen.

Die silbernen Streifen reflektieren Licht im Dunkeln.

Zum Beispiel Licht von Autos.

Dadurch leuchten die silbernen Streifen im Dunkeln.

 

 

Unterschiede in der Sichtbarkeit

Unterschiede in der Sichtbarkeit

Bei der Sichtbarkeit von Warnkleidung gibt es Unterschiede.

Denn die Sichtbarkeit hängt von diesen Dingen ab:

  • Wie viel Leucht-Fläche hat die Warnkleidung?
  • Wie viele silberne Streifen hat die Warnkleidung?
  • Wie breit sind die silbernen Streifen?
  • Welche Farbe hat die Warnkleidung?

 

Deshalb unterscheidet man Warnkleidung in 3 Klassen:

  • Klasse 1: geringe Sichtbarkeit

Dazu gehören zum Beispiel Hosen,

die nur zwei dünne silberne Streifen haben.

  • Klasse 2: gute Sichtbarkeit

Dazu gehören zum Beispiel Warnjacken.

  • Klasse 3: sehr gute Sichtbarkeit

Dazu gehören zum Beispiel

Jacken mit vielen silbernen Streifen.

 

Bei den meisten Arbeiten

reicht Warnkleidung der Klasse 1 nicht aus.

Zum Beispiel bei Arbeiten im Straßenverkehr.

Beschäftigte brauchen dafür

Warnkleidung der Klasse 2 oder Klasse 3.

 

Betriebe wählen Warnkleidung aus

Betriebe wählen Warnkleidung aus

Beschäftigte brauchen für ihre Arbeit die richtige Warnkleidung.

Betriebe müssen die richtige Warnkleidung aussuchen.

Deshalb machen sie eine Gefährdungs-Beurteilung.

In der Gefährdungs-Beurteilung prüfen Betriebe:

  • Was für eine Arbeit machen die Beschäftigten?
  • Wo machen die Beschäftigten die Arbeit?
  • Wie lange müssen die Beschäftigten die Warnkleidung tragen?
  • Wie ist das Wetter?

Wichtig:

Hat der Betrieb die Warnkleidung ausgewählt?

Dann müssen Beschäftigte die Warnkleidung auch anziehen.

 

Das können Sicherheits-Beauftragte tun:

Das können Sicherheits-Beauftragte tun:

Sicherheits-Beauftragte können Warnkleidung tragen.

So sind sie ein Vorbild für alle Beschäftigten.

Beschäftigte müssen Warnkleidung tragen.

Machen Beschäftigte das nicht?

Dann können Sicherheits-Beauftragte

die Beschäftigten daran erinnern.

Sicherheits-Beauftragte können die Warnkleidung kontrollieren.

Ist die Warnkleidung sauber und heile?

Sicherheits-Beauftragte können bei Problemen

mit der Führungskraft reden.

Warnkleidung ist ein wichtiger Schutz für Beschäftigte.

Der Betrieb muss Beschäftigte

gut über Warnkleidung informieren.

Sicherheits-Beauftragte können den Betrieb daran erinnern.

Sicherheits-Beauftragte können die Beschäftigten

über Warnkleidung informieren.

Sie können zum Beispiel Plakate im Betrieb aufhängen.

 

Der Text in Leichter Sprache ist von Stephanie Blume.

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen

mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.