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Beschäftigte an Straßen besser schützen
Beim Planen von Arbeitsstellen an der Straße muss der Platzbedarf von Maschinen, Fahrzeugen und Beschäftigten berücksichtigt werden sowie Sicherheitsabstände zum fließenden Verkehr. © DGUV Sachgebiet Straßen, Gewässer, Forsten, Tierhaltung

Recht : Beschäftigte an Straßen besser schützen

Arbeiten Beschäftigte unmittelbar am Verkehr, ist höchste Vorsicht geboten. Wie Unfällen vorgebeugt wird, erklärt DGUV-Experte Stefan Tampe.

Die Sicherheitslage auf Baustellen an Straßen ist komplex. Schließlich rollt der Verkehr meist unmittelbar neben den Beschäftigten weiter, während diese die Fahrbahn ausbessern oder das Straßengrün pflegen. In der DGUV Regel „Straßenbetrieb, Straßenunterhalt“ finden Betriebe und Sicherheitsbeauftragte wichtige Anregungen für ihre Arbeit.

Die aktualisierte Version wurde unter anderem um die neue Technische Regel „Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen“ ergänzt. Sie verbessert entscheidend den Schutz von Beschäftigten vor Unfällen, indem sie etwa klare Sicherheitsabstände definiert.

Stefan Tampe, Aufsichtsperson bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW). Er leitete die Projektgruppe „Regel Straßenbetrieb“ © raufeld

Neue Platzbedarfe festgelegt

Bisher gab es klare Vorgaben zu Abständen vor allem für den vorbeifahrenden Verkehr. Diese basieren auf der Straßenverkehrsordnung und den „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“, kurz RSA 21. Für Beschäftigte an Straßen fehlten entsprechend klare Regeln zu Abständen und Platzbedarfen. Diese Lücke schließt nun ASR A5.2. Die technische Regel konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und hilft Betrieben und deren Beschäftigten künftig bei der Baustellenplanung.

Berücksichtigt werden soll dabei der erforderliche Platzbedarf für die Beschäftigten – etwa ihre freie Bewegungsfläche, Arbeits- und Schwenkbereiche von Arbeitsmitteln und Maschinen sowie ein klar definierter Sicherheitsabstand zum vorbeifahrenden Verkehr. Eine wichtige Ergänzung und eine notwendige Maßnahme zum Schutz von Beschäftigten. Nicht zuletzt, weil das gestiegene Verkehrsaufkommen in den vergangenen Jahren die Arbeit an Straßen noch gefährlicher für sie gemacht hat.

Sicherheitsabstände jetzt klar definiert

Die neue ASR A5.2 regelt unter anderem den 
Sicherheitsabstand (SQ), den Beschäftigte zum
Straßenverkehr einhalten müssen. Je schneller der 
Verkehr rollt, desto größer der SQ. Zwei Beispiele:

Schlagloch ausbessern: Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für vorbeifahrende Fahrzeuge beträgt 50 Stundenkilometer. Sicherheitsabstand: 50 cm. © raufeld
Mittelnaht herstellen: Der Verkehr rollt in diesem Beispiel mit 30 Stundenkilometern an der Baustelle vorbei. Sicherheitsabstand: 30 cm. © raufeld

Mehr erfahren

Hier die aktuelle Version der DGUV Regel „Straßenbetrieb, Straßenunterhalt“ herunterladen.

Weitere Handlungshilfen
 für den Straßenbetrieb gibt es beim DGUV Fachbereich Verkehr und Landschaft.

Unfallprävention verbessert

Aber wie wirken die neue ASR A5.2 und die ebenfalls aktualisierte RSA 21 künftig zusammen?

Auch dieser Frage geht die aktualisierte Version der Regel „Straßenbetrieb Straßenunterhalt“ nach. Wichtig für Sicherheitsbeauftragte und die Verantwortlichen in den Betrieben ist vor allem, dass bei der Planung einer Arbeitsstelle an der Straße jetzt folgende drei Schwerpunkte koordiniert werden müssen:

  • Erstens der Arbeitsbereich, der sich zusammensetzt aus dem Platzbedarf für Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge sowie für Beschäftigte.
  • Zweitens der vorbeifließende Straßenverkehr, der insbesondere die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden betrifft.
  • Drittens besagte Sicherheitsabstände, die den Schutz der Beschäftigten an der Straße erhöhen.

Eine neue Tabelle im Anhang der DGUV Regel liefert genaue Vorgaben hierzu. Fallbeispiele erläutern diese zusätzlich. Die aktualisierte DGUV Regel „Straßenbetrieb, Straßenunterhalt“ liefert damit einen wichtigen Beitrag für die sichere Einrichtung von Arbeitstellen an Straßen. Weitere Ergänzungen betreffen die Themen Gefährdungsbeurteilung, sanitäre Einrichtungen und Gefahrstofflagerung.