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Flüssiggas am Arbeitsplatz sicher verwenden
Beim Wechsel von Flüssiggasflasche ist Vorsicht geboten. Am wichtigsten ist die abschließende Kontrolle, ob der Anschluss wirklich dicht ist. © DGUV

Recht : Flüssiggas am Arbeitsplatz sicher verwenden

Flüssiggas ist extrem entzündbar. Wie sie Brände oder Explosionen verhindern, erfahren Unternehmen in der neuen DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“.

Zu Bränden oder Explosionen kommt es beim Umgang mit Flüssiggas vor allem deshalb, weil es unbemerkt entweicht – zum Beispiel an sogenannten Undichtheiten, die unter anderem durch unsachgemäßen Flaschenwechsel entstehen. Ausströmendes Flüssiggas bildet sofort mit der Umgebungsluft eine explosionsfähige Atmosphäre.

Eine Gefahr, die viele Unternehmen betrifft, denn Flüssiggas kommt häufig zum Einsatz. Sowohl Flurförderzeuge wie Gabelstapler als auch Geräte zum Heizen, Kühlen, Frittieren und Kochen werden damit betrieben. Beschäftigte vieler Branchen müssen deshalb mit Flüssiggas umzugehen wissen, etwa auf Baustellen, in ­Laboren oder in der Gastronomie.

Thomas Real, Leiter des DGUV Sachgebiets Flüssiggas, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) © DGUV

Beschäftigte bemerken ausströmendes Gas oft zu spät

Wichtig: Ausströmendes Flüssiggas bleibt oft unbemerkt. Es ist zwar durch die Beigabe einer stark riechenden Substanz leicht am Geruch zu erkennen. Doch das handels­übliche Propan ist schwerer als Luft. Strömt es aus, sammelt es sich zunächst am Boden und steigt von dort langsam nach oben. Bis das Gas die Nase erreicht hat, kann es schon zu spät sein. Ein kleiner Funke genügt und das Gas-Luft-Gemisch entzündet sich. Besonders in Werkstätten und Küchen, wo es viele Zündquellen gibt, ist höchste Vorsicht geboten.

Klicktipps

DGUV Regel 110-010Verwendung von Flüssiggas“ herunterladen

Handlungshilfen zum sicheren Umgang mit Flüssiggas

Gasflaschen am besten an der frischen Luft aufstellen

Unternehmen erhalten Flüssiggas häufig in Flüssiggasflaschen. Eine oder mehrere von ihnen ergeben die sogenannte Versorgungsanlage. Der Ort der Aufstellung entscheidet wesentlich darüber, wie hoch das Unfallrisiko ist. Die neue DGUV Regel 110-010 „Verwendung von Flüssiggas“ nennt drei Aufstellorte und schreibt vor, in welcher Reihenfolge diese abzuprüfen sind.

Die höchste Priorität genießt die Aufstellung im Freien: Um Arbeitsunfälle zu verhindern, müssen Unternehmen Flüssiggasflaschen möglichst draußen aufstellen – und zwar zugriffsicher, zum Beispiel in einem verschließbaren Flaschenschrank. Über Rohrleitungen strömt das Gas dann an den Arbeitsplatz und zur Verbrauchseinrichtung, zum Beispiel zum Gasherd. Ist eine Aufstellung im Freien nicht möglich, müssen Betriebe dies in der Gefährdungsbeurteilung begründen, dokumentieren und einen anderen geeigneten Aufstellort einrichten.

Schritt für Schritt: Flüssiggasflasche wechseln

Eine Illustration einer Flüssiggasflasche mit Ventil und Druckregeleinrichtung.

Flüssiggasflasche austauschen, das sind die Schritte. Grafik: raufeld

Bild von einem Leckschutzspray.

Lecksuchspray zeigt, ob ein Anschluss dicht oder undicht ist. Grafik: raufeld

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  1. Flüssiggasflasche verschließen: Flaschenventil im ­Uhrzeigersinn zudrehen
  2. Druckregeleinrichtung abschrauben: Im Uhrzeigersinn mit der Hand (keine Zange verwenden)
  3. Flüssiggasflasche austauschen: Leere Flasche entfernen, volle Flasche in Position bringen
  4. Druckregeleinrichtung anschrauben: Gegen den Uhrzeigersinn mit der Hand (keine Zange verwenden)
  5. Flüssiggasflasche öffnen: Flaschenventil gegen den Uhrzeigersinn aufdrehen
  6. Dichtheit des Anschlusses kontrollieren: Lecksuchspray auf den Anschluss sprühen. Er ist dicht, wenn der Schaum keine Blasen wirft.

Alle Risiken in einer Gefährdungsbeurteilung erfassen

Verbrennt Flüssiggas, drohen zudem Vergiftungen, da neben Kohlendioxid auch giftiges Kohlenmonoxid und giftige Stickoxide entstehen können. In geschlossenen, schlecht belüfteten Räumen können sich diese Stoffe anreichern und Beschäftigte atmen sie ein. Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht sind Anzeichen für eine solche Vergiftung.

Um Sicherheitsaspekte bei der Aufstellung und dem Betrieb einer Flüssiggasanlage im Blick zu behalten, beinhaltet die neue DGUV Regel eine Checkliste. Diese enthält nützliche Hinweise und unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung.