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Radon: Neue Mess- und Meldepflichten für Betriebe
Undichte Stellen im Fundament und Mauerwerk sind typische Eintrittspfade für Radon. © Foto: Adobe Stock/focus finder

Recht : Radon: Neue Mess- und Meldepflichten für Betriebe

Das radioaktive Gas Radon gehört zu den häufigsten Ursachen für Lungenkrebs. Worauf Betriebe achten müssen, weiß Michael Gottschlich.
Michael Gottschlich ist technischer Referent im Fachkompetenzcenter Strahlenschutz der BG ETEM. © Raufeld Medien

Radon ist ein krebserregendes Gas, das in Deutschland regional in unterschiedlich hoher Konzentration vorkommt. In der Außenluft ist das Gas verdünnt und für den Menschen ungefährlich. In Gebäuden kann es sich jedoch anreichern.

Um die Belastung einzudämmen, definiert das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) einen Referenzwert für innen liegende Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume. Der Wert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³).

Zudem mussten die Bundesländer bis Ende 2020 sogenannte Radonvorsorgegebiete bekannt geben – also Gebiete mit besonders hoher Radonkonzentration, in denen der Referenzwert in Innenräumen überschritten sein könnte. Für Unternehmen in Radonvorsorgegebieten ergeben sich neue Pflichten.

Messungen vornehmen

An Arbeitsplätzen, die sich im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes innerhalb eines Radonvorsorgegebietes befinden, müssen Arbeitgebende Radonmessungen veranlassen. Sicherheitsbeauftragte können Führungskräfte gegebenenfalls da­rauf hinweisen.

Wo sich Vorsorgegebiete befinden, erfahren sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz. Innerhalb von 18 Monaten nach Bekanntgabe der Gebiete muss das Ergebnis einer verpflichtenden Messung vorliegen.

Aufgrund der jahreszeitlichen Schwankungen der Radonkonzentration kann eine verlässliche Feststellung des Referenzwertes nur auf einer Jahresmessung basieren. Eine solche Langzeitmessung führt eine zertifizierte Messstelle kostengünstig mithilfe eines Radon-Exposimeters durch.

Vom Keller bis in die oberen Etagen: Diese Maßnahmen sollten Betriebe ergreifen. © Raufeld Medien

Radon am Arbeitsplatz reduzieren

  • Leitungen abdichten: Ritzen, Löcher und Fugen entlang von Gas-, Wasser- und Stromleitungen mit Kittmasse schließen.
  • Luft austauschen: Lüften führt belastete Raumluft ab. Ein Lüftungsplan erinnert daran, regelmäßig die Fenster zu öffnen.
  • Bau- und Gebäudeteile abdichten: Undichte Stellen im Fundament und Mauerwerk schließen. Kellertüren mit umlaufenden Dichtungsprofilen versehen.
  • Unterdruck beseitigen: Heizanlagen mit Schornstein erzeugen Unterdruck und saugen Radon aus dem Boden an. Eine Außenluftzufuhr unterbindet dies.

Schutzmaßnahmen ergreifen

Überschreitet die gemessene Radonkonzentration den gesetzlichen Referenzwert, müssen Arbeitgebende Gegenmaßnahmen ergreifen. Wenn diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar wären, ist der Arbeitsplatz unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu melden.

Führen Betriebe Gegenmaßnahmen durch, muss eine erneute Messung innerhalb von 24 Monaten deren Erfolg überprüfen. Ist der Messwert weiterhin erhöht, ist der Betrieb angehalten, dies der Behörde zu ­melden.

Eine einfache Sofortmaßnahme gegen Radon ist regelmäßiges Stoßlüften, um die Luft auszutauschen. Wenn dies den Messwert nicht senkt, können zusätzliche bauliche Maßnahmen (zum Beispiel technische Lüftung, Abdichtung) die Radonkonzentration weiter reduzieren, sofern diese verhältnismäßig sind.

Weitere Informationen über Radonschutz in Betrieben