
Recht : Radon: Neue Mess- und Meldepflichten für Betriebe

Radon ist ein krebserregendes Gas, das in Deutschland regional in unterschiedlich hoher Konzentration vorkommt. In der Außenluft ist das Gas verdünnt und für den Menschen ungefährlich. In Gebäuden kann es sich jedoch anreichern.
Um die Belastung einzudämmen, definiert das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) einen Referenzwert für innen liegende Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume. Der Wert liegt bei 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³).
Zudem mussten die Bundesländer bis Ende 2020 sogenannte Radonvorsorgegebiete bekannt geben – also Gebiete mit besonders hoher Radonkonzentration, in denen der Referenzwert in Innenräumen überschritten sein könnte. Für Unternehmen in Radonvorsorgegebieten ergeben sich neue Pflichten.
Messungen vornehmen
An Arbeitsplätzen, die sich im Erd- oder Kellergeschoss eines Gebäudes innerhalb eines Radonvorsorgegebietes befinden, müssen Arbeitgebende Radonmessungen veranlassen. Sicherheitsbeauftragte können Führungskräfte gegebenenfalls darauf hinweisen.
Wo sich Vorsorgegebiete befinden, erfahren sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Strahlenschutz. Innerhalb von 18 Monaten nach Bekanntgabe der Gebiete muss das Ergebnis einer verpflichtenden Messung vorliegen.
Aufgrund der jahreszeitlichen Schwankungen der Radonkonzentration kann eine verlässliche Feststellung des Referenzwertes nur auf einer Jahresmessung basieren. Eine solche Langzeitmessung führt eine zertifizierte Messstelle kostengünstig mithilfe eines Radon-Exposimeters durch.

Radon am Arbeitsplatz reduzieren
- Leitungen abdichten: Ritzen, Löcher und Fugen entlang von Gas-, Wasser- und Stromleitungen mit Kittmasse schließen.
- Luft austauschen: Lüften führt belastete Raumluft ab. Ein Lüftungsplan erinnert daran, regelmäßig die Fenster zu öffnen.
- Bau- und Gebäudeteile abdichten: Undichte Stellen im Fundament und Mauerwerk schließen. Kellertüren mit umlaufenden Dichtungsprofilen versehen.
- Unterdruck beseitigen: Heizanlagen mit Schornstein erzeugen Unterdruck und saugen Radon aus dem Boden an. Eine Außenluftzufuhr unterbindet dies.
Schutzmaßnahmen ergreifen
Überschreitet die gemessene Radonkonzentration den gesetzlichen Referenzwert, müssen Arbeitgebende Gegenmaßnahmen ergreifen. Wenn diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand realisierbar wären, ist der Arbeitsplatz unverzüglich bei der zuständigen Behörde zu melden.
Führen Betriebe Gegenmaßnahmen durch, muss eine erneute Messung innerhalb von 24 Monaten deren Erfolg überprüfen. Ist der Messwert weiterhin erhöht, ist der Betrieb angehalten, dies der Behörde zu melden.
Eine einfache Sofortmaßnahme gegen Radon ist regelmäßiges Stoßlüften, um die Luft auszutauschen. Wenn dies den Messwert nicht senkt, können zusätzliche bauliche Maßnahmen (zum Beispiel technische Lüftung, Abdichtung) die Radonkonzentration weiter reduzieren, sofern diese verhältnismäßig sind.
Weitere Informationen über Radonschutz in Betrieben
- Eine Liste zertifizierter Messstellen finden Betriebe auf der Webseite vom Bundesamt für Strahlenschutz.
- Sicherheitsbeauftragte erfahren hier, wo Betriebe ein Messgerät für Radonmessungen erhalten und wie sie diese durchführen.
- Weiterführende Informationen zum Thema Radonschutz in Betrieben finden Sie bei der DGUV.