
Recht : Störungen an Maschinen beseitigen
Wenn Funktionsstörungen bei Maschinen und Anlagen auftreten müssen diese behoben werden. In der aktuellen Publikation der DGUV werden Vorgaben dazu konkretisiert.
Funktionieren Maschinen und Anlagen nicht mehr korrekt, muss der Grund für die Störung gefunden und behoben werden. Dabei besteht ein hohes Unfallrisiko für Beschäftigte.
Vorgaben und Tipps, wie Unfälle vermieden werden, beschreibt die Publikation „Sichere Störungsbeseitigung an Maschinen und Anlagen“ anhand technischer, organisatorischer und personeller Faktoren.