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Unfallversicherung bei Auslandseinsätzen
Je nachdem, in welchem Land Beschäftigte eingesetzt werden, ändern sich die Modalitäten zum Versicherungsschutz. © Nina Lawrenson/ peopleimages.com

Recht : Unfallversicherung bei Auslandseinsätzen

Wann und wie die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn Beschäftigte im Ausland eingesetzt werden, erläutert ein Merkblatt der DGUV.

Für den eigenen Betrieb eine Weile im Ausland arbeiten: für viele Beschäftigte ein spannendes Angebot. Doch wie steht es dort um die Unfallversicherung? Gelten die gleichen Regeln und Vorgaben wie am Arbeitsplatz in Deutschland? Das neue DGUV Merkblatt „Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland“ liefert Verantwortlichen und Beschäftigten die wichtigsten Basisinfos.

Klicktipp

Merkblatt „Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland“ als PDF.

Auch wird im Merkblatt erläutert, welche Leistungen Beschäftigte bei einem Arbeitsunfall oder einer Erkrankung erwarten können und in welchen Fällen beziehungsweise in welchen Ländern sie sich selbst um (ärztliche) Versorgung kümmern müssen. Zudem gibt es wichtige Hinweise, wie sich Unternehmen und die Beschäftigten selbst auf Auslandseinsätze vorbereiten können, um vor Ort optimal betreut zu werden und auf gesundheitliche Risiken vorbereitet zu sein – etwa in Malariagebieten.