Gesundheitsschutz : Das Kausalitätsprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung
Eine medizinische Fachangestellte stolpert auf dem Weg zum Wartezimmer und bricht sich einen Wirbelkörper. Obwohl der Gang zum Wartezimmer eine versicherte Tätigkeit ist, würde die gesetzliche Unfallversicherung diesen konkreten Unfall nicht als Versicherungsfall anerkennen. Der Grund: In unserem erfundenen und bewusst drastisch gewählten Fall leidet die Beschäftigte an Osteoporose, einer Krankheit, die die Knochensubstanz geschädigt hatte.
Der Unfall war nur Anlass, aber nicht Auslöser für den Bruch des Wirbelkörpers. Es gibt aber auch ähnliche Situationen, die als Versicherungsfall anerkannt werden: Ein Arbeitnehmer stürzt von einem fünf Meter hohen Baugerüst und verletzt sich beim Aufprall schwer an der Wirbelsäule. Obwohl er Osteoporose hat, haftet die gesetzliche Unfallversicherung, denn auch ohne Vorerkrankung hätte er sich bei dem Aufprall schwer verletzt.
Prüfen der Kausalitätskriterien bei einem Unfall oder einer Erkrankung
Bei einem Unfall oder einer Erkrankung haftet die gesetzliche Unfallversicherung nur dann, wenn folgende Kausalitätskriterien erfüllt sind:
- Der Unfall ereignete sich im Rahmen einer versicherten Tätigkeit, also typischerweise bei der Arbeit.
- Es handelt sich um einen Gesundheits-Erstschaden, der unmittelbar durch das Unfallereignis verursacht wurde.
- Die Schädigung ist nachweislich auf ein von außen einwirkendes Ereignis zurückzuführen.
Definition
Kausalität bedeutet Ursächlichkeit. Ob und in welchem Umfang die gesetzliche Unfallversicherung haftet, hängt davon ab, inwiefern sich eingetretene Schäden auf den versicherten Bereich zurückführen lassen. Es ist zu klären, ob die zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit führende Tätigkeit in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand.
Wichtig ist auch, dass ein Gesundheitsschaden durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde und nicht ein schon vorhandener Schaden während einer versicherten Tätigkeit akut wurde.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
Ob die Kausalitätskriterien erfüllt sind, prüft die gesetzliche Unfallversicherung. In der Regel dient ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen dafür als Entscheidungshilfe. Stellt sich heraus, dass es sich nicht um einen Versicherungsfall handelt, darf die gesetzliche Unfallversicherung auch keine Leistungen erbringen.