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Ersthelfende im Straßenverkehr: Sicher agieren
Das Warndreieck sollte gut sichtbar und mit großem Abstand zur Unfallstelle aufgestellt werden. Auf der Autobahn entspricht das mindestens 150 Metern. © Adobe Stock / Patrick Daxenbichler

Verkehrssicherheit : Ersthelfende im Straßenverkehr: Sicher agieren

Wenn Ersthelfende nach Unfällen auf Autobahnen und Landstraßen die Unfallstelle sichern und Betroffene betreuen, müssen sie auf ihre eigene Sicherheit achten.

Im Januar 2024 ereignete sich auf der A7 ein tragisches Unglück: Zwei Ersthelfende, die Verletzten zur Seite stehen wollten, wurden von einem vorbeifahrenden Auto übersehen, erfasst und tödlich verletzt. Dieser Vorfall zeigt, wie entscheidend sowohl die Selbstsicherung von Helfenden als auch ein umsichtiges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmender sind, um weitere Unglücke nach einem Verkehrsunfall zu verhindern. Doch was bedeutet das konkret?

Warnweste und Warndreieck für den Eigenschutz

Wer als Erstes an eine Unfallstelle kommt, muss zunächst an die eigene Sicherheit denken. Die wichtigste Regel lautet: Ruhe bewahren und mit Bedacht vorgehen! Wer mit ­einem Pkw oder Lkw unterwegs ist, sollte als Erstes die ­Warnblinkanlage ­einschalten, um ­herannahende Fahr­zeuge auf sich selbst und die Unfallstelle aufmerksam zu ­machen. „Noch bevor ich aus einem Fahrzeug aussteige, ­sollte ich eine Warnweste anlegen. Deshalb gehören Warn­westen nicht in den Kofferraum, sondern direkt ins Fahrzeug – zum Beispiel griffbereit ins Handschuhfach“, sagt Kay Schulte, Referatsleiter Unfallprävention Wege und Dienstwege beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Als Zweites das Warndreieck gut sichtbar aufstellen: auf Landstraßen mindestens 100 Meter vor der Unfall­stel­le, auf Autobahnen 150 Meter oder mehr. „Gut sichtbar kann im Stadtverkehr auch bedeuten, das Warndreieck aufs Autodach zu stellen“, ergänzt der Präventionsexperte.

So schnell wie möglich setzen Erst­helfende zudem einen Notruf ab. Dafür 112 wählen und Angaben zu folgenden W-Fragen mitteilen: Wo befindet sich die Unfallstelle? Was ist passiert? Wie viele Personen sind betroffen? Welche ­Verletzungen ­liegen vor? Die Leitstelle gibt den ­Ersthelfenden Auskunft und Tipps für das weitere Vorgehen. Befinden sich die Betroffenen in der Nähe zum fließenden Verkehr, sollten Ersthelfende sie aus dem Gefahrenbereich bringen. „Fahrstreifen der Autobahn oder Landstraße ­dabei nicht überqueren! Je nach Lage der Unfallstelle kann der Mittel­streifen (zwischen den Schutzplanken) oder der Grünstreifen am rechten Fahrbahnrand (hinter den Schutz­planken) ein sicherer Bereich sein“, erklärt Schulte, „auf keinen Fall ­dürfen Personen in ihren Fahrzeugen sitzen bleiben. Crashs mit stehenden Fahrzeugen sind keine Seltenheit.“

Mit 3A-Regel einen Unfall beurteilen und richtig handeln

  1. Anschauen: Wie viele Menschen sind betroffen? Haben sie sichtbare Ver­letzungen? Wirken sie verwirrt, panisch oder bewusstlos?
  2. Ansprechen: Auf Ver­letzte zugehen und ansprechen, zum Beispiel: „Hallo, können Sie mich hören?“ Gegebenenfalls nach Verletzungen und Schmerzen fragen und sie über das weitere Vorgehen informieren.
  3. Anfassen: Falls ­Betroffene nicht reagieren, Bewusstsein und Atmung prüfen sowie nach Verletzungen schauen. Person vorsichtig aus dem Gefahrenbereich bewegen.

Anleitung zur Ersten Hilfe bietet diese DGUV Information.

Andere Verkehrsteilnehmende sollten Folgeunfälle vermeiden

Vorbeikommende Verkehrsteilnehmende spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle, damit an einer Unfall­stelle sicher und ­reibungslos Hilfe geleistet werden kann. Wer eine Unfallstelle erkennt, ­sollte rechtzeitig bremsen und den Warnblinker einschalten, um Folgeunfällen vorzubeugen. Ist eine Beteiligung an Hilfsmaßnahmen notwendig? Macht der oder die Erst­helfende auf sich aufmerksam? Falls nicht: langsam weiterfahren.

Rettungsgasse bilden – schon bevor Blaulicht zu sehen ist

Weiterzufahren ist wichtig, weil sonst die Gelegenheit zum Gaffen entsteht. Gaffen, Fotografieren, Filmen und eine Verbreitung von Bildern sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern können Ersthelfende und Rettungskräfte erheblich behindern. Zudem drohen rechtliche ­Konsequenzen. Auf mehrspurigen Straßen müssen Fahrerinnen und Fahrer zudem eine Rettungsgasse beim Heranfahren bilden – und zwar noch bevor überhaupt Blaulicht ­in Sicht ist. Die Rettungsgasse ist ­zwischen dem äußerst linken und den übrigen daneben liegenden rechten Fahrstreifen zu bilden.

Erste Hilfe – Die 5 größten Irrtümer

Die fünf größten Irrtümer bei Erster Hilfe gelistet und erklärt bei runtervomgas.de:

  1. Wer falsch hilft, macht sich strafbar
  2. Beim Unfall sofort Erste Hilfe leisten
  3. Ohne Mund-zu-Mund-Beatmung keine Wiederbelebung
  4. Unfallopfer immer in die stabile Seitenlage bringen
  5. Motorradfahrenden niemals den Helm abnehmen

Das schafft Platz für die Einsatzkräfte und kann wertvolle Zeit sparen. Schulte empfiehlt: „Beim Bilden der Rettungsgasse darauf achten, sich beim Rangieren zwischen den Fahrzeugen nicht zu verkeilen. Die Hinter­reifen des vorausfahrenden Fahrzeugs sollten stets sichtbar sein, dann bleibt genügend Spielraum zum Rangieren.“ So lassen sich ­gefährliche Situationen und Folge­unfälle vermeiden.