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Versichert auf dem Weg zur Garage?

Ein Beschäftigter stürzt auf dem Weg in seine private Garage. Greift hier der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung?

Geschrieben von: Redaktion

Datum: 26.10.2026

Versichert auf dem Weg zur Garage?
Schon der Weg zur Garage kann versichert sein – aber nur unter bestimmten Umständen. © iStock/ acilo

Ende des Jahres 2025 wurde über den Fall eines Beschäftigten entschieden, der im Treppenhaus seines Mehrfamilienhauses gestürzt war. Da er eigentlich in seine Garage wollte, um zur Arbeit zu fahren, stellte sich die Frage: Arbeitsunfall oder nicht? Das Gericht urteilte: Nein. Doch beginnt der gesetzlich unfallversicherte Arbeitsweg nicht bereits auf dem Weg zur Garage? Es kommt darauf an.

Ja, Beschäftigte sind in manchen Fällen versichert, wenn sie zu ihrer Garage gehen, um zur Arbeit zu fahren. Allerdings greift der Versicherungsschutz erst, wenn auf dem Weg zur Garage das Wohnhaus durch die Außentür verlassen wird. Das gilt unabhängig davon, ob die Garage direkt am Haus ist, auf der anderen Straßenseite oder weiter entfernt. Unerheblich ist auch, ob in der Garage ein Auto, ein Fahrrad oder ein anderes Gefährt steht. Hauptsache, es wird für den Arbeitsweg genutzt.

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Nein, der Weg in die Garage ist nicht versichert, wenn Beschäftigte dafür ihr Wohnhaus nicht verlassen und der Unfall somit im häuslichen Bereich passiert. Dazu zählt auch das Treppenhaus eines Wohnhauses, wie im oben geschilderten Fall. Erreichen Beschäftigte ihre Garage grundsätzlich über einen Zugang innerhalb des Hauses, sind sie also erst versichert, wenn sie durch das Garagentor („Außentür“) herausfahren.

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