Sind Fahrgemeinschaften gesetzlich unfallversichert?
Wann sind Fahrgemeinschaften von Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit gesetzlich unfallversichert? Es kommt darauf an.
Geschrieben von: Redaktion
Datum: 03.09.2026
Mal sind es Kolleginnen und Kollegen, die gemeinsam im Auto zur Arbeit fahren. Andere Beschäftigte nehmen Bekannte oder Nachbarn mit und setzen diese bei deren Arbeitsplatz ab, bevor sie weiter in den eigenen Betrieb fahren. So oder so: Fahrgemeinschaften zur Arbeit sind praktisch. Doch sind alle Konstellationen gesetzlich unfallversichert? Es kommt darauf an.
Wann Fahrgemeinschaften gesetzlich unfallversichert sind
Ja: Wenn alle Beteiligten der Fahrgemeinschaft auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz sind, sind auch alle gesetzlich unfallversichert. Das gilt unabhängig davon, ob sie den gleichen Betrieb ansteuern oder Personen bei einem anderen Unternehmen abgesetzt werden. Die notwendigen Umwege, die die Fahrerin oder der Fahrer nehmen muss, um Mitfahrende zuhause oder bei ihrem Betrieb abzuholen, sind bei diesen Fahrgemeinschaften ebenfalls versichert.
Wann der Versicherungsschutz nicht greift
Nein: Wenn eine Person mitfährt, die nicht ihren Arbeitsplatz ansteuert, sondern sich beispielsweise privat im Sportstudio absetzen lässt – dann ist diese Person nicht versichert. Weicht die Fahrgemeinschaft für den Weg zum Sport vom Arbeitsweg ab, kann auch für die anderen Mitfahrenden der Versicherungsschutz auf diesem Umweg entfallen. Versichert ist die Fahrgemeinschaft erst wieder, wenn sie auf den direkten Arbeitsweg zurückkehrt.