Recht : Ist der Arbeitsweg bei Schnee oder Glätte versichert?
Schneefall und Glätte können den Arbeitsweg massiv behindern, etwa aufgrund von Rutschgefahr. Sind Beschäftigte bei einem Sturz dennoch gesetzlich unfallversichert?
Es kommt darauf an!
Ja, grundsätzlich ist der Arbeitsweg unabhängig von den Witterungsbedingungen versichert – sprich, der Weg zu dem Ort, an dem die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte den unmittelbaren Weg wählen. Bei Extremwetter kann es sogar Ausnahmen geben und Umwege beziehungsweise eine Wegverlängerung können unter Umständen versichert sein. Etwa, weil ein vereister Fußweg unpassierbar ist. Ob Beschäftigte zu Fuß gehen oder ein anderes Verkehrsmittel wählen, ist für den Versicherungsschutz unerheblich.
Klicktipp: Und im Sommer?
Welcher Versicherungsschutz greift beim Arbeiten auf der Terrasse im Homeoffice?
Nein, wenn Beschäftigte einen Umweg einbauen, der nicht zwingend notwendig ist. Weichen Versicherte etwa aufgrund von Schneefall vom Arbeitsweg ab und legen einen Zwischenstopp ein, ist dieser Umweg nicht versichert. Der Versicherungsschutz ist zudem fraglich, wenn der Arbeitsweg aufgrund der Witterung abgebrochen wird, die Person umkehrt und zurück nach Hause geht, um spontan einen Urlaubstag einzureichen. In diesem Fall wird der Rückweg nicht mehr zum Erreichen des Arbeitsortes unternommen.