Link to header
100 Jahre Durchgangsarztverfahren
Orthopädie und Unfallchirurgie gehören zur Ausbildung von Durchgangsärztinnen und -ärzten. © Gettyimages/zstock

Arbeitssicherheit : 100 Jahre Durchgangsarztverfahren

Nach Arbeits- und Wegunfällen kommen Durchgangsärzte und -ärztinnen zum Einsatz. So funktioniert das Durchgangsarztverfahren mit 100-jähriger Tradition.

Stolpern, rutschen, stürzen – sogenannte SRS-Unfälle stehen seit Jahren weit oben in der Statistik der Arbeitsunfälle. Sie können glimpflich ausgehen. Häufig jedoch enden sie mindestens mit einer Bänderdehnung, einer Muskelverletzung oder einem Knochenbruch. Auf die Notversorgung durch Ersthelfende folgt in diesen Fällen dann das sogenannte Durchgangsarztverfahren.

Eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt (D-Arzt) übernehmen im Behandlungsablauf als Generalistinnen und Generalisten eine Lotsenfunktion. Sie entscheiden darüber, ob die Heilbehandlung in der Hausarztpraxis durchgeführt wird oder wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist.

Medientipp

Ein knapp dreiminütiges Erklärvideo informiert über die Funktion von Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzten.

Auf Unfallmedizin spezialisiert

Das können sie deshalb so gut einschätzen, weil sie besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin haben. So sind sie in der Lage, die Art und Schwere einer Verletzung bestmöglich zu beurteilen. In welchen Fällen die medizinischen Fachkräfte aufzusuchen sind, ist klar geregelt – zum Beispiel, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus die Arbeitsfähigkeit verhindert.

In vielen Fällen reicht es, dass die Unfallverletzten die Heilbehandlung vom eigenen Hausarzt oder der Hausärztin durchführen lassen. D-Ärztinnen und -Ärzte kontrollieren dann nur noch den Heilverlauf. In komplizierteren oder besonders schweren Fällen behandeln die spezialisierten Fachkräfte selbst.

Da es zu ihrer Ausbildung gehört, die Facharztbezeichnung „Orthopädie und Unfallchirurgie“ zu erwerben, würden sie den als Beispiel erwähnten Knochenbruch selbst behandeln. In jedem Fall informieren sie die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft. Diese prüft die Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen und deren Langzeitfolgen.

D-Arzt-Verfahren in Zahlen

  • 3.800 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland beteiligen sich am Durchgangsarztverfahren. Viele in eigener Praxis, andere in Krankenhäusern und Kliniken.
  • 3,2 Millionen Versicherte werden jährlich im Durchgangsarztverfahren versorgt.

Die passende Praxis finden

Wer einen Arbeitsunfall erleidet, bekommt in der Regel schnell heraus, wo die nächste D-Ärztin oder der nächste D-Arzt praktizieren. Denn in Betrieben sollten die Kontaktdaten aushängen. Wenn Sicherheitsbeauftragte zugleich Ersthelfende im Unternehmen sind, gehört es zu ihren Aufgaben, dass sie regelmäßig kontrollieren, ob die genannten Adressen noch aktuell sind.

Die verletzten Personen müssen sich aber nicht an die dort aufgeführten Praxen wenden, sondern können ihren Arzt oder ihre Ärztin frei wählen. Dann ist es wichtig, dass sie bei der ausgewählten Praxis darauf achten, dass diese den Zusatz „Durchgangsarzt“ führt. Das spielt bei der Frage, wer später die Kosten übernimmt, eine Rolle.

Das Durchgangsarztverfahren wurde 1921 eingeführt und gibt es demnach seit mehr als hundert Jahre. Die genauen Gründe für die Etablierung sind zwar nicht überliefert – der wichtigste dürfte gewesen sein, die optimale medizinische Versorgung nach einem Arbeitsunfall sicherzustellen. Der Anspruch gilt jedenfalls bis heute.

D-Ärztin oder -Arzt aufsuchen, wenn...

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt.
  • die Behandlung mehr als eine Woche andauert.
  • Heil- und Hilfsmittel verordnet wurden.
  • es sich um eine Wiedererkrankung wegen Unfallfolgen handelt.

Nutzen Sie die Online-Datenbank der DGUV, um D-Ärztinnen und -Ärzte zu finden.