Arbeitssicherheit : „BEM ist ein Langstreckenlauf“
Frau Elsholz, warum ist Betriebliches Eingliederungsmanagement wichtig?
Grundsätzlich profitieren alle Beteiligten von gelingenden BEM-Verfahren: der Betrieb, weil er wichtige Arbeitskräfte im Unternehmen hält. Beschäftigte, weil sie ihren Arbeitsplatz behalten und bei der Genesung unterstützt werden.
Sind die Maßnahmen erfolgreich, hat das auch eine positive Wirkung auf die gesamte Belegschaft. Denn die Mitarbeitenden merken, dass das Unternehmen sie wertschätzt und sich bei einer Krankheit oder einem Unfall um sie kümmert. Außerdem kann Betriebliches Eingliederungsmanagement die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz verbessern.
So können BEM-Fälle Anregungen für die Prävention im gesamten Betrieb liefern. Im Idealfall wird bei einer Eingliederung zum Beispiel nicht nur ein einzelner Arbeitsplatz angepasst, sondern Sicherheitsmängel erkannt, die im gesamten Unternehmen behoben werden.
Wie unterstützt die UKB bei der Betrieblichen Eingliederung?
Wir beraten und unterstützen Betriebe dabei, Strukturen im Arbeitsschutz, im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und im BEM aufzubauen. Diese drei Komponenten denken wir möglichst zusammen. Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement ohne Arbeitsschutz bringt ebenso wenig wie ein BEM ohne Gesundheitsmanagement.
Im Rahmen der Beratung überlegen wir zuerst, welche Akteurinnen und Akteure das BEM überhaupt braucht. Uns ist es zum Beispiel sehr wichtig, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und betriebsärztliche Fachleute einzubinden. Ein weiterer zentraler Aspekt: Das Eingliederungsangebot muss von der Belegschaft angenommen werden.
Dafür bilden wir ein Projektteam. Gemeinsam diskutieren wir, wie das gelingen kann. Auf diese Weise versuchen wir, Betrieben die nötige Starthilfe zu geben. Doch BEM ist ein Langstreckenlauf. Damit es in der Praxis funktioniert, müssen alle am Ball bleiben und zusammenarbeiten.
Hilft die UKB auch dabei, konkrete Maßnahmen umzusetzen?
Wenn Beschäftigte aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eine Reha benötigen, können unsere Reha-Managerinnen und -Manager in den Prozess eingreifen. Wenn die Rückkehr an den vorherigen Arbeitsplatz nicht mehr gelingt, schlagen sie Anpassungen der Arbeitsumgebung vor, um die Erwerbsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Dazu gehört etwa, Arbeitsplätze behindertengerecht umzugestalten.
Wenn Beschäftigte an Büroarbeitsplätzen nach einem Unfall zum Beispiel nicht mehr gut sehen können, sind Vorlese-Hilfen für den Bildschirm oder spezielle Eingabegeräte sinnvoll. Sollten die herkömmlichen Aufgaben gar nicht mehr ausgeübt werden können, haben wir auch die Möglichkeit, Weiterbildungen, Umschulungen oder Ausbildungen zu finanzieren. So lassen sich Beschäftigte an einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb einsetzen.
Es gibt also auch finanzielle Förderung?
Ja, wobei sich die Förderung immer am konkreten, individuellen Bedarf der betroffenen Person orientiert. Der Umfang der Förderung ist an gesetzliche Vorschriften gebunden und von Fall zu Fall unterschiedlich. Zudem geht die Förderung über Leistungen der Krankenversicherung deutlich hinaus.
Was gehört darüber hinaus zum Unterstützungsangebot?
Wir bieten auch ein Seminar zu dem Thema an. Es ist für Führungskräfte konzipiert, die Verfahren und Handlungsprinzipien des Betrieblichen Eingliederungsmanagements kennenlernen wollen. Außerdem lernen Führungskräfte, wie sie Beschäftigten in einem BEM-Gespräch begegnen sollten. Wer aus unseren Versicherungsbereichen eine solche Schulung besucht, bekommt von uns die Teilnahmegebühren erstattet.