Sibe-Tipps : 100 Jahre Sicherheitsbeauftragte
Heute gibt es rechtliche Vorgaben, wann und wie viele Sicherheitsbeauftragte durch die Unternehmen bestellt werden müssen. Wie war die Situation vor 100 Jahren?
In den Jahren des Ersten Weltkriegs ging die Bedeutung des Arbeitsschutzes durch die Aufhebung vieler Regelungen massiv zurück. Ab 1919 setzte wieder eine positive Entwicklung ein: Der Achtstundentag wurde eingeführt, die Arbeiterwohlfahrt gegründet und das Amt des Unfallvertrauensmanns als Vorgänger des Sicherheitsbeauftragten geschaffen.
Warum wurde das Amt des Unfallvertrauensmanns geschaffen und worin bestanden seine Aufgaben?
Die Einführung dieses Amtes hatte unterschiedliche Motive. So strebten unter anderem Arbeiter eine Beteiligung an der berufsgenossenschaftlichen Aufsicht an. Zudem gab es in den Betrieben eine sehr hohe Anzahl an schweren Verletzungen und gar tödlichen Arbeitsunfällen. Dementsprechend bestand die zentrale Aufgabe des Unfallvertrauensmanns in der Unfallverhütung. Dazu zählte es, zu überprüfen, ob vorgeschriebene Schutzvorrichtungen vorhanden und ordnungsgemäß benutzt wurden. Mängel sollten sie direkt an den Vorgesetzten melden und gegebenenfalls selber Vorschläge zur Verbesserung machen. Festgeschrieben wurde dies in der Ende 1919 beschlossenen Regelung des Paragrafen 14a der Normal-Unfallverhütungsvorschrift.
Wie entwickelte sich das Amt nach dem Zweiten Weltkrieg im geteilten Deutschland?
In der DDR gab es bereits in den Fünfzigerjahren Sicherheitsbeauftragte, deren Aufgaben vergleichbar mit denen der Fachkräfte für Arbeitssicherheit waren. Der Nachfolger des Unfallvertrauensmanns wurde in der DDR „Arbeitsschutzobmann“ genannt.
Und wie ging es mit dem Unfallvertrauensmann in der Bundesrepublik weiter?
Mit dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz von 1963 wurde das Dritte Buch der Sozialversicherung grundlegend überarbeitet. In diesem Rahmen wurde im Paragrafen 719 der Begriff „Sicherheitsbeauftragter“ als Nachfolger des Unfallvertrauensmanns eingeführt. Er sollte den Unternehmer bei der Durchführung des Unfallschutzes unterstützen und sich davon überzeugen, dass die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen vorhanden waren und benutzt wurden. Im Gegensatz zum Unfallvertrauensmann wurde der Sicherheitsbeauftragte nicht mehr von den Arbeitnehmern gewählt, sondern vom Unternehmer ernannt.
Lange Zeit stand die Unfallverhütung im Fokus der Tätigkeiten der Sicherheitsbeauftragten. Warum hat sich das geändert?
Mit den Schlagwörtern „menschengerechte Arbeit“ und „Humanisierung der Arbeitswelt“ hat sich ab Ende der Sechzigerjahre die Bandbreite des Arbeitsschutzes über die Unfallverhütung hinaus massiv ausgeweitet. Das hat dazu geführt, dass Sicherheitsbeauftragte in der betrieblichen Praxis mit Aufgaben über die Unfallverhütung hinaus betraut wurden – unter anderem in Richtung Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung.
Wie wird sich die Rolle der Sicherheitsbeauftragten in Zukunft entwickeln?
Heute leisten rund 670.000 Sicherheitsbeauftragte einen wichtigen Beitrag für einen mittlerweile breit aufgestellten Arbeitsschutz in Deutschland. Die permanente Weiterentwicklung des Rollenbildes gehört zur 100-jährigen Erfolgsgeschichte der Sicherheitsbeauftragten: 1919 war das Ziel die Verhütung von Arbeitsunfällen, heute geht es um die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Insofern spiegelt der Begriff „Sicherheitsbeauftragter“ nicht mehr ausreichend die Tätigkeiten des Ehrenamtes wider. Gesundheitsschutz bzw. die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Gesundheitsförderung werden an Bedeutung zunehmen.
Dies liegt auch an den großen Themenkomplexen der modernen Arbeitswelt, wie Digitalisierung und Industrie 4.0. Neben der fachlichen Qualifikation werden methodische und soziale Kompetenzen immer wichtiger. Mit den sozialen Medien stehen den Sicherheitsbeauftragten zusätzliche Kanäle zur Verfügung, um mit Kolleginnen und Kollegen, aber auch Vorgesetzten zu kommunizieren. So agieren Sicherheitsbeauftragte in ihrem Umfeld zunehmend als Lotsen und bilden in Betrieben und Einrichtungen eine wichtige Schnittstelle für andere, die im Arbeitsschutz haupt- oder ehrenamtlich tätig sind. Aus Sicherheitsbeauftragten sind Beauftragte für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit geworden.