Betriebe sind bei der Eingliederung von Beschäftigten nicht auf sich allein gestellt. Unterstützt werden sie von den zuständigen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.
Betriebe sind bei der Eingliederung von Beschäftigten nicht auf sich allein gestellt. Unterstützt werden sie von den zuständigen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften.