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Gefahrgut in geringen Mengen transportieren
Beschäftigte müssen Gefahrgutbehälter im Pkw festzurren, damit sie während der Fahrt nicht verrutschen oder umstürzen können. © BG RCI

Arbeitssicherheit : Gefahrgut in geringen Mengen transportieren

Der Transport von Gefahrgut ist mit Risiken verbunden, auch dann, wenn das Fahrzeug wegen geringer Mengen nicht kennzeichnungspflichtig ist. Besonders wichtig.

Wer denkt beim Stichwort Gefahrguttransport nicht automatisch an schwere Lastkraftwagen, voll beladen mit giftigen oder entzündlichen Substanzen? Der Pkw kommt sicherlich den wenigsten in den Sinn. Dabei können schon kleinste Mengen eines Gefahrguts, die in jeden Kofferraum passen, tödlich sein, wenn sie falsch transportiert werden.

Beispiel für Gefahrgut in geringen Mengen: Trockeneis

Für den Transport von Arzneimitteln wie Impfstoffen etwa ist eine permanente Kühlung wichtig. Befördert werden sie daher oft in Trockeneis. Gefährlich ist in diesem Fall das Kohlendioxid (CO₂), das durch Abkühlung auf etwa minus 74,5 Grad fest wird.

Das Pro­blem: „Trockeneis kühlt, indem es seiner Umgebung Wärme entzieht und dabei zu Gas wird. Gasförmiges CO₂ ist für Menschen aber äußerst gefährlich. In hoher Konzentration wirkt es erstickend“, erklärt Andreas Kleineweischede aus der Präventionsabteilung Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI).

Weil es geruchlos ist, nehmen die Personen im Fahrzeug es nicht wahr. Bei unzureichender Belüftung drohen Bewusstlosigkeit und Tod. „Um eine rasche Erwärmung und Gasfreisetzung zu verhindern, darf Trockeneis daher nur isoliert verpackt transportiert werden – idealerweise in einem gasdicht vom Fahrerraum abgetrennten Bereich“, so Kleineweischede.

Gefährdungsbeurteilung ist bei Gefahrguttransport verpflichtend

Nicht nur bei Trockeneis gilt besondere Vorsicht. Auch wenn Beschäftigte etwa ein Fass Diesel transportieren, um Arbeitsgeräte auf einer Baustelle zu betanken, oder mehrere Kanister Reinigungsmittel: Unternehmen müssen beim Transport von Gefahrstoffen immer eine Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz vornehmen. Ob für einen Transport Erleichterungen aufgrund der geringen Menge gelten, ermitteln Unternehmen beispielsweise mit der sogenannten 1.000-Punkte-Regel.

Klicktipp

Mehr über die 1.000-Punkte-Regel und Beförderungskategorien erfahren.

Ein Aufkleber zeigt, dass der Behälter Gefahrgut in geringer Menge enthält. © BG RCI

Gefahrgutrecht gilt auch bei geringen Mengen

Ob die 1.000 Punkte erreicht werden, hängt davon ab, zu welcher Beförderungskategorie das Gefahrgut zählt – je gefährlicher ein Stoff ist, desto kleiner die Beförderungskategorie – und wie viel davon transportiert wird. Werden die 1.000 Punkte nicht überschritten, muss das Fahrzeug nicht gekennzeichnet werden. Beschäftigte, die das Fahrzeug fahren, müssen dann zwar – wie alle am Transport von Gefahrgut beteiligten Personen – unterwiesen, nicht aber gesondert geschult werden.

Auch wenn die Menge nicht ausreicht, um kennzeichnungspflichtig zu sein – der Transport eines Gefahrstoffs untersteht in jedem Fall den Vorschriften des Gefahrgutrechts. So sind Gefahrgüter immer besonders sorgfältig zu verstauen und zu befestigen. „Die Ladung darf nur mittels speziell geeigneter Ladungssicherungsmittel gesichert werden. Sie sorgen dafür, dass die Ladung garantiert nicht verrutscht“, so Kleineweischede.

Wie und mit welcher Verpackungsart Gefahrstoffe zu sichern sind, zeigt übersichtlich der Leitfaden vom Verband der chemischen Industrie (VCI) zum Ladungssicherungs-Informations-System (L-I-S). Auf die sachgemäße Ladungssicherung können auch Sicherheitsbeauftragte achten.

Gut zu wissen

Gefahrstoffe sicher transportieren – das können Sicherheitsbeauftragte tun:

  • Aufmerksam sein: Ist die Ladung ordnungsgemäß gesichert?
  • Bestände kontrollieren: Stehen Mittel zur sorg­fältigen Sicherung der Ladung allen Beschäftigten zur Verfügung?
  • Unterweisungen anregen: Werden Themen wie Transportsicherung oder Verhalten im Brandfall regelmäßig besprochen
  • Unsicherheiten melden: Wissen Vorgesetzte von unsicheren Situationen?

Zündquellen müssen außer Reichweite sein

Wenn beim Transport entgegen aller Vorsicht doch mal ein Gefahrstoff entweicht, ist schnelles Handeln gefragt. Niemand sollte den Gefahrenbereich rund um das Fahrzeug betreten. Beim Austritt brennbarer Flüssigkeiten dürfen aufgrund von möglicher Brand- und Explosionsgefahr elektrische Geräte nicht bedient und müssen Zündquellen außer Reichweite gebracht werden. Unternehmen sollten Beschäftigte unterweisen, wie sie sich in Notfällen richtig verhalten.