Recht : Tätigkeiten mit Trockeneis
Die DGUV Information „Trockeneis“ beschreibt, wie Unternehmen Unfällen und gesundheitlichen Schäden beim Umgang mit Trockeneis vorbeugen.
Trockeneis ist ein Gefahrstoff, dem Beschäftigte unter anderem als Kühlmittel im Gastgewerbe oder Gesundheitswesen begegnen. Das Tückische: Trockeneis setzt giftiges, gasförmiges Kohlendioxid (CO2) frei, sobald es sich erwärmt.
Gasförmiges CO2 wiederum ist geruchlos, farblos, geschmacksneutral und nicht brennbar. Da es schwerer ist als Luft, sammelt es sich in tiefergelegenen Bereichen schnell an und bleibt dort.
Gesundheitlichen Schäden vorbeugen
Wenn Beschäftigte CO2 einatmen können je nach Konzentration unterschiedliche Wirkungen auftreten. Unter anderem besteht die Gefahr des Erstickens. Die DGUV Information „Trockeneis“ erklärt, wie Unternehmen Unfällen und gesundheitlichen Schäden beim Umgang mit Trockeneis vorbeugen können.