Arbeitssicherheit : „Wasserstoff erfordert umfangreiche Einarbeitung“
Sind vorab noch besondere Herausforderungen beim Arbeitsschutz oder beim Personal zu meistern?
Arbeitsschutz- und Personalfragen gehen hier grundsätzlich Hand in Hand. Wenn eine Wasserstoffanlage etwa für die Eigenversorgung mit Strom genutzt wird, muss Fachpersonal für die Instandhaltung zur Verfügung stehen. Sollten Firmen mit dem Verkauf solcher Anlagen das schnelle Geld wittern und unqualifiziertes Personal daran arbeiten lassen, wäre das gefährlich.
Aber alle mir bekannten Betriebe setzen auf Qualifizierung. Und auch in der Industrie wissen die Verantwortlichen, dass ein neues brennbares Gas ein Nachjustieren beim Arbeitsschutz notwendig macht. Hemmnisse sind derzeit eher die noch hohen Kosten für die Technik. Und die Bereitstellung großer Mengen grüner Energie, die für die Erzeugung großer Mengen Wasserstoff benötigt werden.
Aus Arbeitsschutzsicht spricht also grundsätzlich nichts gegen den Einsatz des brennbaren Gases?
Nichts Grundsätzliches, nein. Wasserstoff ist ja bereits seit Jahrzehnten in der Industrie im Einsatz, etwa in der Chemie. Sprich, die grundlegenden Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind erprobt und bekannt. Wichtig ist aber, dass die Schutzmaßnahmen individuell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Der Gefahrstoff ist zwar bei allen Anlagen identisch. Aber die Mengen und beispielsweise der Druck in den Anlagen unterscheiden sich. Und die Technik entwickelt sich ständig weiter.
Und wie können sich Unternehmen konkret auf den Umgang mit Wasserstoff vorbereiten?
Arbeitgebende müssen ihre Beschäftigten Schritt für Schritt an die neuen Herausforderungen heranführen, die Wasserstoff mit sich bringt. Insbesondere zum Thema Explosionsschutz. Auch wenn bereits Expertise mit Erdgas vorhanden ist, muss es eine umfangreiche Einarbeitung und Unterweisung geben. Hier stehen die Betriebe immer selbst in der Pflicht. Die zuständige Berufsgenossenschaft kann allerdings unterstützen. Besonders kleinere Betriebe profitieren von der zusätzlichen Expertise, sofern die internen personellen Kapazitäten begrenzt sind. Die Berufsgenossenschaft wird das Thema „Wasserstoff und Erstellung des Explosionsschutzdokuments“ zeitnah in ihren Fachseminaren mit aufnehmen. Auch ist es wichtig, Beschäftigte zu sensibilisieren und Unsicherheiten abzubauen.