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„Wasserstoff erfordert umfangreiche Einarbeitung“

Arbeitssicherheit : „Wasserstoff erfordert umfangreiche Einarbeitung“

Der Einsatz von Wasserstoff wird deutlich zunehmen, sagt Ingenieur Dr. Albert Seemann. Unternehmen sollten sich rechtzeitig vorbereiten und individuelle Schutzmaßnahmen festlegen.

Sind vorab noch besondere Herausforderungen beim Arbeitsschutz oder beim Personal zu meistern?

Arbeitsschutz- und Personalfragen gehen hier grundsätzlich Hand in Hand. Wenn eine Wasserstoffanlage etwa für die Eigenversorgung mit Strom genutzt wird, muss Fachpersonal für die Instand­haltung zur Verfügung stehen. Sollten Firmen mit dem ­Verkauf solcher Anlagen das schnelle Geld ­wittern und ­unqualifiziertes Personal daran ­arbeiten ­lassen, wäre das gefährlich.

Aber alle mir bekannten ­Betriebe setzen auf Qualifizierung. Und auch in der Industrie wissen die Verantwortlichen, dass ein ­neues brennbares Gas ein Nach­justieren beim Arbeitsschutz notwendig macht. Hemmnisse sind derzeit eher die noch hohen Kosten für die Technik. Und die ­Bereitstellung großer Mengen grüner Energie, die für die Erzeugung großer Mengen Wasserstoff ­benötigt werden.

Dr. Albert Seemann, Leiter des DGUV-Sachgebiets Energie und Wasser © Privat

Aus Arbeitsschutzsicht spricht also grund­sätzlich nichts gegen den Einsatz des brennbaren Gases?

Nichts Grundsätzliches, nein. Wasserstoff ist ja bereits seit Jahrzehnten in der Industrie im Einsatz, etwa in der Chemie. Sprich, die grund­legenden Maß­nahmen zum Arbeitsschutz sind erprobt und ­bekannt. Wichtig ist aber, dass die Schutzmaßnahmen individuell im Rahmen der Gefährdungsbeur­tei­lung festgelegt werden. Der Gefahrstoff ist zwar bei allen Anlagen identisch. Aber die ­Mengen und beispielsweise der Druck in den Anlagen ­unterscheiden sich. Und die Technik ent­wickelt sich ständig weiter.

Und wie können sich Unternehmen konkret auf den Umgang mit Wasserstoff vorbereiten?

Arbeitgebende müssen ihre Beschäftigten Schritt für Schritt an die neuen Herausforderungen heran­führen, die Wasserstoff mit sich bringt. Insbesondere zum Thema Explosionsschutz. Auch wenn ­bereits Expertise mit Erdgas vorhanden ist, muss es eine umfangreiche Einarbeitung und Unterweisung geben. Hier stehen die Betriebe immer selbst in der Pflicht. Die zuständige Berufs­genossenschaft kann allerdings unterstützen. Besonders ­kleinere ­Betriebe ­profitieren von der zusätzlichen ­Expertise, sofern die internen personellen Kapa­zitäten begrenzt sind. Die Berufsgenossenschaft wird das Thema „Wasserstoff und Erstellung des Explosionsschutzdokuments“ zeitnah in ihren Fachseminaren mit aufnehmen. Auch ist es wichtig, Beschäftigte zu sensibilisieren und ­Unsicherheiten abzubauen.