Arbeitssicherheit : Laserstrahlung: Der Puls des Lichts
Die Digitalisierung treibt die Verlegung von Glasfaserkabeln voran. Bis 2030 soll laut Bundesregierung jeder Haushalt und jeder Betrieb an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Die Datenübertragung erfolgt hier nicht durch Elektrizität, sondern durch Licht, genauer: Laserstrahlung. Sie ermöglicht extrem hohe Übertragungsraten und damit sehr schnelle Internetverbindungen.
Bei der Inbetriebnahme und Wartung der Netze und Verteilerstationen zu den Haushalten können Beschäftigte von Telekommunikationsanbietern in Kontakt mit Laserstrahlung kommen. Dabei drohen Augenverletzungen. „Zwar werden die Laser bei Wartungsarbeiten, bei Brüchen oder Schäden am Kabel in der Regel sofort abgeschaltet oder die Laserstrahlung wird auf ungefährliche Leistung verringert“, erläutert Günter Ströhnisch von der BG Verkehr und Leiter des Sachgebiets Telekommunikation bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Dennoch besteht ein Restrisiko, dass bei Systemprüfungen an Verteilerschränken oder in Kabelschächten Laserstrahlung austritt. Beschäftigte sollten daher die Gefahren kennen, die davon ausgehen können.“
Laserstrahlung unterscheidet sich vom Licht einer Lampe. „Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation“ (LASER), zu Deutsch „Lichtverstärkung durch stimulierte Strahlungsemission“: Das bedeutet, dass etwa ein Diamant oder ein Edelgas mit Licht bestrahlt wird. Es regt die Atome des Materials an, selbst Licht gleicher Wellenlänge auszusenden. Diese Strahlung wird in einem sogenannten Resonator so lange hin und her gespiegelt, bis die Lichtenergie in einem Strahl von einem Zehntel bis einem Hundertstel Millimeter Durchmesser austritt. Der Strahl kann farbig sein oder weiß, er kann aber auch im unsichtbaren infraroten oder ultravioletten Spektralbereich liegen.
Die Gefährdungen nehmen mit jeder Laserklasse zu
Laser kommen in Supermarktkassen zur Anwendung, in Laserdruckern und Scannern. Auch beim Vermessen spielen sie eine Rolle. Laser werden zudem in der Medizin eingesetzt: bei Operationen am menschlichen Auge, Behandlungen von Wunden, Haut und Gewebe. Hochleistungslaser trennen in der Industrie zentimeterdicke Metallplatten.
Eingeteilt ist Laserstrahlung in vier Laserklassen, mit Unterklassen sind es acht. Nur Laser der Klasse 1 sind ungefährlich. Alle anderen erfordern Aufmerksamkeit, Sicherheits- oder auch Schutzmaßnahmen, die in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Je nach Leistung können Laser mittelschwere bis schwere Verletzungen verursachen. Niemals sollte man einen Laserstrahl direkt auf das menschliche Auge richten oder in einen Laserstrahl hineinblicken. Laser höherer Leistungsklassen können neben irreparablen Augenschäden bis hin zur Erblindung auch Verbrennungen an der Haut oder im tiefer liegenden Gewebe verursachen. Selbst Laser geringer Leistung können zum Sicherheitsrisiko werden: Mit Laserpointern, die eigentlich als verlängerter Zeigestock bei Vorträgen dienen, wurden schon Menschen hinter dem Steuer von Lkw oder im Cockpit eines Flugzeugs geblendet.
Gut zu wissen
- Laserklasse 1
Typische Anwendungen:
CD-Player, Spielekonsolen,Laserpointer, Kassenscanner
Ungefährlich.
- Laserklasse 1M
Typische Anwendungen:
Drucker, CD-Player, Messlaser mit Strahlaufweitung
Ungefährlich, sofern der Strahl nicht durch Fernglas oder Lupe fokussiert wird.
- Laserklasse 1C
Typische Anwendungen:
Geräte zur Haar-/Tattooentfernung oder Aknebehandlung
Für die Augen ungefährlich, da die Laser nur bei direktem Kontakt mit der Haut funktionieren.
Unterweisung und Kennzeichnung notwendig
- Laserklasse 2
Typische Anwendungen:
Entfernungsmessgeräte, Kommunikationssysteme, Laserpointer
Für die Augen bei Bestrahlung von weniger als 0,25 Sekunden ungefährlich.
Unterweisung notwendig, bei längerer Nutzung Justierbrille verwenden
- Laserklasse 2M
Typische Anwendungen: Show- und Projektionslaser
Für die Augen bei Bestrahlung von weniger als 0,25 Sekunden ungef.hrlich, sofern der Strahl nicht durch ein Fernglas oder eine Lupe fokussiert wird.
Unterweisung und Kennzeichnung notwendig
- Laserklasse 3R
Typische Anwendungen: Show- und Projektionslaser, Baulaser, medizinische Geräte
Gefährlich für das Auge.
Schutzbrille erforderlich
- Laserklasse 3B
Typische Anwendungen: Show- und Projektionslaser, Materialbearbeitungslaser
Gefährlich für das Auge, in besonderen Fällen auch für die Haut.
Schutzmaßnahmen: Räume müssen abgegrenzt, Zugänge mit Warnleuchten versehen sein.
- Laserklasse 4
Typische Anwendungen: Industrie, Medizin, Wissenschaft
Sehr gefährlich für Auge und Haut.
Schutzmaßnahmen: Räume müssen abgegrenzt, Zugänge abgeriegeltsein. Brand-undExplosionsschutzbeachten.
Ab Laserklasse 3 brauchen Betriebe eigene Laserschutzbeauftragte
In Betrieben, in denen Laser eingesetzt werden, sind Sicherheitsbeauftragte gefragt, ihre Kolleginnen und Kollegen für die Gefahren durch Laserstrahlung zu sensibilisieren, so Ströhnisch: „Sie sollten sie motivieren, Schutzmaßnahmen einzuhalten. Und einen zweiten Blick darauf verwenden, dass die Laser bei Arbeiten am System stets abgeschaltet sind.“ Werden Laser der Klassen 3 und 4 betrieben, müssen Unternehmen Laserschutzbeauftragte bestellen, die Laseranlagen überwachen, Unterweisungen der Beschäftigten durchführen und die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen. Die Maßnahmen werden mit höheren Laserklassen und dem damit einhergehenden Risiko strenger.
Unabhängig davon legen die Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung je nach Tätigkeit weitere Maßnahmen fest. So hat die Deutsche Telekom, als Besitzerin und Betreiberin eines der größten Glasfasernetze in Deutschland, bundesweit Laserschutzbeauftragte bestellt, um maximale Sicherheit aller Mitarbeitenden im Unternehmen zu gewährleisten. Und dies, obgleich bei Laserklasse 2 im Glasfasernetz keine gesetzliche Vorschrift dafür besteht. Ihre Beschäftigten rüstet die Telekom auch mit Laserschutzbrillen aus, etwa für den Fall, dass sie bei der Arbeit auf unbekannte Glasfaserkabel stoßen.
Auch unsichtbare Laserstrahlung gefährdet die Augen
Bei Arbeiten an unbekannten Fasern, warnt Günter Ströhnisch, sollten Beschäftigte immer von der höchstmöglichen Leistung ausgehen, also Schutzmaßnahmen für die Gefährdungsklasse 4 auswählen. Tückisch ist, dass bei Lichtwellenleiter-Kommunikations-Systemen die Laserstrahlung im Infrarotbereich liegt und damit für das menschliche Auge nicht sichtbar ist. Die Strahlen können das Auge aber dennoch schädigen.
Sollte bei Erdarbeiten für andere Gewerke ein Bagger versehentlich ein Glasfaserkabel durchtrennen, besteht ebenfalls die Gefahr austretender Laserstrahlung. Keinesfalls sollten Beschäftigte das Kabel aufnehmen oder gar in die Faserenden hineinschauen. „Nichts anfassen, Grube und Kabel abdecken und den zuständigen Telekommunikationsanbieter verständigen“, rät Günter Ströhnisch. Für ihn liegt es auf der Hand, dass mit der flächendeckenden Verlegung von Glasfaserkabeln immer mehr Menschen für die Gefahren durch Laserstrahlung sensibilisiert werden müssen – auch die Beschäftigten im Tiefbau.