Sibe-Tipps : Impulse für Sibe: Brandschutztüren nie offen halten
Wer in einem Betrieb mit langen Fluren arbeitet, wie in einem Krankenhaus, einem Verwaltungsgebäude oder einer Produktionshalle, ist mit dem Problem vielleicht vertraut: Um die Türen nicht ständig öffnen zu müssen, werden selbst Brandschutztüren ohne zugelassene Feststelleinrichtung mit Keilen oder anderen Hilfsmitteln offengehalten. Das kann katastrophale Folgen haben.
Rauchfreie Flucht- und Rettungswege
Offen gehaltene Brandschutztüren bergen ein großes Risiko. Der Zweck von Brandschutz- und Rauchschutztüren besteht darin, eine Ausbreitung von Feuer und Rauch im Gebäude für eine bestimmte Zeit zu verhindern. Das sorgt auch dafür, dass Flucht- und Rettungswege zunächst rauchfrei bleiben, sodass sich Personen im Gebäude in ausreichender Zeit in Sicherheit bringen können.
Klicktipp: Brandschutz in der Praxis
Die DGUV Information „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ bietet Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, technische und organisatorische Maßnahmen und das Verhalten im Brandfall.
Brandschutztüren offen halten – eine strafbare Handlung
Denn bei einem Brand geht für Menschen die größte Gefahr vom Rauch aus. Bereits wenige Atemzüge können zu Bewusstlosigkeit und zu einer schweren Rauchvergiftung führen. Zudem behindert Rauch die Sicht und erschwert die Orientierung, was die Flucht und Rettung im Brandfall erheblich beeinträchtigen kann. Wegen dieser Gefahren ist es sogar strafbar, eine Brandschutztür zu verkeilen.
Arbeitgebende sind dafür verantwortlich, alle Beschäftigten im Rahmen von Unterweisungen im Brandschutz für das Thema zu sensibilisieren. Alle Mitarbeitende, darunter insbesondere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutz- und Sicherheitsbeauftragte sowie Brandschutzhelfende, die eine offene Brandschutztür sehen, sollten diese schließen. Werden Kolleginnen oder Kollegen beobachtet, die eine solche Tür verkeilen, sollten sie auf ihr Fehlverhalten angesprochen werden.