Sibe-Tipps : Impulse für Sibe: Qualifizierung einfordern
Gerade Sibe, die am Anfang ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit stehen, fehlen oft noch das Wissen und Handwerkszeug, um ihre Aufgabe angemessen ausfüllen zu können. Eine Grundqualifizierung kann ihnen dabei helfen, die benötigten fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen zu erwerben. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ihres Betriebs bietet passgenaue, branchenspezifische Kurse an. Doch nicht immer wollen Betriebe ihre Sibe für die Qualifizierung freistellen.
Grundwissen durch Qualifizierung aneignen
Betriebe müssen ihren Sicherheitsbeauftragten die Grundqualifizierung jedoch ermöglichen. Außerdem müssen sie ihre Sibe für die Zeit des Kurses freistellen, seien es Online-Schulungen, Präsenzseminare oder Blended-Learning-Angebote, die beides kombinieren. Denn die Sibe sollen sich voll und ganz darauf konzentrieren können, sich das Grundwissen und die benötigten Kompetenzen anzueignen.
Klicktipp: Grundqualifizierung von Sibe
Ein neuer DGUV Grundsatz gibt einheitliche Standards für eine Grundqualifizierung von Sibe vor.
Fortbildungen nicht verpflichtend
Anders verhält es sich mit Fortbildungen oder Aufbauqualifizierungen, die über eine Grundqualifizierung hinausgehen. Diese sind für Sicherheitsbeauftragte nicht vorgegeben, daher können Sibe sie gegenüber ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber auch nicht einfordern.
Eine regelmäßige Auffrischung des Fachwissens ist jedoch sinnvoll. Alle drei bis fünf Jahre sollten Sibe um eine Freistellung für Weiterbildungen bitten. Dabei haben sie gute Argumente auf ihrer Seite. Sie selbst halten ihr Arbeitsschutzwissen auf aktuellen Stand. Zugleich gilt: Wenn Sibe informiert und motiviert bleiben, profitiert auch das Unternehmen davon.