Arbeitssicherheit : Zwei Jahre Cannabis-Legalisierung: Arbeitsschutz im Blick behalten
Was tun, wenn Beschäftigte sichtlich unter dem Einfluss von Drogen stehen und dennoch bei der Arbeit erscheinen? Diese Frage haben sich sicher schon viele Arbeitgebende, aber auch Sicherheitsbeauftragte gestellt – insbesondere, seit im Jahr 2024 die Cannabis-Legalisierung Schlagzeilen machte. Was würde diese gesetzliche Neuerung für den Arbeitsschutz bedeuten?
Trotz Legalisierung gilt weiterhin: Cannabis sollte am Arbeitsplatz tabu sein
Klar ist, dass die Teil-Legalisierung von Cannabis sowohl gesamtgesellschaftlich als auch in vielen Unternehmen das Thema Suchtmittelkonsum verstärkt in den Fokus gerückt hat. Fachleute der gesetzlichen Unfallversicherung stellten damals wie heute unmissverständlich klar: Suchtmittel haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen. Denn es galt und gilt weiterhin laut § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1, dass Versicherte sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.
Suchtmittel bleiben großes Risiko für sichere Arbeit
Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz bleibt ein unverändert großes Risiko für sichere und gesunde Arbeit. Das zeigt jüngst auch das DGUV Barometer Arbeitswelt 2026, eine repräsentative Umfrage unter mehr als 2.000 Erwerbstätigen im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Gefragt nach Faktoren, die das Unfallrisiko am eigenen Arbeitsplatz erhöhen, nannten sechs Prozent der Beschäftigten den Konsum von Suchtmitteln wie Drogen und Alkohol.
Beschäftigte und auch Sicherheitsbeauftragte sollten sich die Risiken immer wieder bewusst machen: „Regelmäßiger Konsum von Suchtmitteln kann die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit und das Urteilsvermögen mindern“, sagt Dr. Marlen Cosmar, Arbeitspsychologin an der DGUV Akademie. „Im Arbeitskontext kann das beispielsweise bedeuten, dass die Fahrsicherheit oder auch der sichere Umgang mit Maschinen und Werkzeugen beeinträchtigt sind. Mitunter mit gravierenden Folgen.“
Suchtmittelprävention fokussieren – auch mit Hilfe von Sibe
Umso wichtiger ist Suchtmittelprävention im Betrieb, auch und gerade zwei Jahre nach der teilweisen Cannabis-Legalisierung. Es gilt, Prozesse und Strukturen zu schaffen, um problematisches Konsumverhalten zu erkennen und gegenzusteuern. Dabei kann eine Betriebsvereinbarung helfen, die den Konsum von Suchtmitteln grundsätzlich untersagt. „An erster Stelle sollte aber eine offene und wertschätzende Kommunikationskultur etabliert werden, in der Auffälligkeiten frühzeitig angesprochen werden können“, so Cosmar.
Klicktipps
- Weitere Impulse liefert dieser Beitrag zu Arbeitsschutz und Suchtmittelprävention in Arbeit & Gesundheit
- Praxisnahe Unterstützung, auch zum richtigen Vorgehen im Verdachtsfall, liefert die DGUV Information „Suchtprävention in der Arbeitswelt – Handlungsempfehlungen“
Sicherheitsbeauftragte sind bestenfalls ebenfalls für die Symptome von Cannabis- und Suchtmittelkonsum sensibilisiert. Dazu gehören etwa auffällige Verhaltens- und Stimmungsveränderungen, eine erhöhte Fehler- oder Unfallquote und sozialer Rückzug. Wenn ihnen diese oder andere Dinge bei einer Kollegin oder einem Kollegen auffallen, können sie sensibel das Gespräch suchen und ihre Beobachtungen und Sorgen schildern – und, wenn sich der Verdacht erhärtet, auf betriebliche Hilfsangebote hinweisen.