Ihre Fragen : Cannbiskonsum im Betrieb: Darf der Arbeitgeber es trotz Legalisierung gänzlich verbieten?
Frage
Dürfen Betriebe Cannabis am Arbeitsplatz per Betriebsvereinbarung komplett untersagen – obwohl der Gesetzgeber den Konsum mittlerweile erlaubt?
Antwort
Ja, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind ein geeignetes Mittel, um Cannabiskonsum im Betrieb zu regeln oder auszuschließen. Sie widersprechen nicht dem angesprochenen Konsumcannabisgesetz, da dieses den betrieblichen Bereich nicht explizit anspricht. Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sind deshalb besonders gut geeignet, weil sie sowohl die Interessen der Arbeitgebenden als auch der Beschäftigten im Rahmen der Mitbestimmung berücksichtigen. Daneben gelten das Hausrecht, das Arbeitsrecht und die Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden. Auch das Arbeitsschutzrecht ist zu beachten. So heißt es in Paragraf 7 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: „Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen.“ Da es möglicherweise bei der Auslegung zu unterschiedlichen Interpretationen kommt, erläutert die DGUV Regel 100- 001 die Bestimmung des Paragrafen 7 Absatz 2 der genannten Vorschrift.
Dr. Stefan Dreller Leiter Fachbereich Organisation von Sicherheit und Gesundheit, DGUV