
Arbeitswelt Datum: 13.01.2021
Wie verhält es sich im Homeoffice mit dem Versicherungsschutz?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.
Ich erwarte im Homeoffice eine Postsendung von meinem Arbeitgeber. Der Bote klingelt. Auf dem Weg zur Tür stolpere ich und stürze. Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz?
Ronald Hecke, Referent Grundlagen des Leistungsrechts der DGUV, antwortet:
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts wird auf die sogenannte Handlungstendenz geschaut. Sie erwarten eine berufliche Postsendung und verletzen sich bei der Entgegennahme. In diesem Fall handelt es sich um eine betriebsdienliche Tätigkeit und Sie stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Anders verhält es sich mit privaten Paketen, die Sie im Homeoffice entgegennehmen. Diese nehmen Sie aus rein privaten Gründen entgegen und es besteht kein Versicherungsschutz.
Geschrieben von: Redaktion