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Grippe-Schutzimpfung
Eine Impfung gegen COVID-19 schließt eine Grippe-Schutzimpfung in der Regel nicht aus. © AdobeStock/Josef Muellek

Gesundheitsschutz : Grippe-Schutzimpfung

Vor Beginn der Grippesaison bieten viele Betriebe den Beschäftigten eine Influenza-Impfung an.

Im Winter 2018/2019 – vor der Corona-Pandemie – wurden in Deutschland rund 350.000 Fälle von Grippe gemeldet. Im Zuge der Lockdowns, Kontaktbeschränkungen und anderen Schutzmaßnahmen sank diese Zahl 2021/2022 auf rund 1.100 Erkrankungen. Für die kommende Grippesaison befürchten Fachleute einen deutlich höheren Anstieg und rufen zur Grippe-Schutzimpfung auf.

Da die Wirksamkeit einer solchen Impfung davon abhängt, welcher Grippevirenstamm dominiert, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Impfstoffe, die einen breiten Schutz bieten. Dabei handelt es sich um sogenannte quadrivalente Influenza-Impfstoffe.

Tipp zum Weiterlesen

Antworten auf viele Fragen rund um die Influenza-Impfung gibt das RKI.

Freiwilliges Angebot über den betriebsärztlichen Dienst

Unternehmen und Einrichtungen können ihren Beschäftigten eine Grippe-Schutzimpfung anbieten. Diese nimmt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt vor. Die Impfung ist freiwillig. Zur Förderung der Impfbereitschaft können Betriebe über mögliche Risiken von Erkrankungen aufklären sowie die Wirksamkeit und Vorteile von Schutzimpfungen aufzeigen.

Möchten Beschäftigte sich auch gegen COVID-19 impfen lassen, sei es eine Grundimmunisierung oder eine Auffrischungsimpfung, so schließt dies eine Grippe-Schutzimpfung nicht aus. Die STIKO sieht lediglich beim Corona-Impfstoff Novavax eine verringerte Wirkung. Die Wirksamkeit aller anderen in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen COVID-19 wird durch eine Grippe-Schutzimpfung nicht beeinträchtigt. Empfohlen wird lediglich, die Impfungen in unterschiedliche Gliedmaße zu spritzen.