Gesundheitsschutz : Mit kühlem Kopf unterwegs
Beschäftigte an Fahrzeugarbeitsplätzen sind bei jedem Wetter unterwegs. Ist es draußen kalt, läuft drinnen die Heizung auf Hochtouren. Im Sommer knallt hingegen die Sonne oft ungehindert durch die Windschutzscheibe.
In beiden Fällen heizt sich das Fahrzeug ordentlich auf – und damit die Person im Fahrzeug. Neben der Körpertemperatur steigt auch ihre Herzfrequenz.
Bei Hitze steigt die Unfallgefahr
Untersuchungen zeigen, dass mit erhöhter Innenraumtemperatur die Konzentrationsfähigkeit nachlässt sowie die Reaktionszeit sich verschlechtert: ein enormes Unfallrisiko. Denn im Straßenverkehr muss in brenzligen Situationen sofort reagiert werden, um sich und andere nicht in Gefahr zu bringen.
Damit Beschäftigte auch auf langen Fahrten leistungsfähig bleiben, sollten sie das Klima in ihrem Fahrzeug also stets im Blick behalten. Mit diesen Tipps lassen sich Temperatur und Luftqualität verbessern.
Tipps zum Weiterlesen
Die richtigen Maßnahmen für ein gesundes Klima in Fahrzeugen empfiehlt die Publikation der DGUV.
1. Lüften
Klima-, Lüftungs- und Heizanlagen helfen, das Klima in der Fahrkabine zu regulieren. Dabei sollte der Kopfbereich stets etwas kühler sein als der Fußbereich. Luftdüsen dafür zur Decke richten. Die Luft sollte jedoch nicht direkt ins Gesicht strömen: Erkältung und Bindehautentzündung drohen.
2. Temperatur
Die meisten Menschen bevorzugen eine Innentemperatur von etwa 22 Grad Celsius. Weil Sonneneinstrahlung die Temperatur stark beeinflusst, sollte sie so gering wie möglich gehalten werden. Zum Beispiel durch Sonnenblenden und Rollos. Helle Kleidung und Sitzbezüge machen die Hitze ebenfalls erträglicher.
3. Schmutz
Stäube, Pollen und Gerüche verunreinigen die Luft in der Fahrkabine. Deshalb sollten Polster und Ablagen regelmäßig gereinigt werden. Verschmutzte Arbeitsutensilien oder Kleidung sollten nicht in der Kabine liegen.
4. Rauchen
Auch Tabakrauch kann schlechte Luft verursachen. Daher sollten Beschäftigte auf Zigaretten, E-Zigaretten und Ähnliches während der Fahrt verzichten. In der Regel gilt hier ohnehin ein Rauchverbot. Dieses sieht die Gefährdungsbeurteilung aufgrund des Nichtraucher- schutzes und der Gefahrstoff- verordnung vor.