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Für welche Tätigkeiten im Ausland benötigt man eine A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung dokumentiert, dass die im Ausland erwerbstätige Person weiter dem deutschen Recht unterliegt. © Adobe Stock/zinkevych

Ihre Fragen : Für welche Tätigkeiten im Ausland benötigt man eine A1-Bescheinigung?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

„Man hört immer wieder von der sogenannten A1-Bescheinigung, die man während einer Auslandstätigkeit mitführen sollte. Zum Beispiel, dass es im Ausland Kontrollen gibt und Geldbußen drohen, wenn die Bescheinigung nicht vorliegt. Demnächst werde ich ein Meeting in Österreich haben. Ich fahre morgens über die Grenze und abends bin ich schon wieder zurück. Braucht man auch dafür schon die A1-Bescheinigung?“

Antwort

Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis darüber, welches Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, wenn Sie einer Tätigkeit im Ausland nachgehen. Zwar sieht das EU-Recht vor, dass nicht für jede kurzfristige oder kurzzeitige Tätigkeit im Ausland die A1-Bescheinigung zwingend im Voraus beantragt werden muss. Jedoch haben mittlerweile einige EU-Mitgliedsstaaten ihre Bemühungen zur Bekämpfung von Sozialdumping und Schwarzarbeit verstärkt und nationale Vorschriften erlassen, die es zur Pflicht machen, die A1-Bescheinigung vor einer Entsendung in das jeweilige Land zu beantragen. Abgesehen von Österreich betrifft das zurzeit auch Frankreich. Ihr Arbeitgeber sollte den Antrag rechtzeitig vor der Dienstreise elektronisch an die jeweils zuständige Stelle (gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen) senden.

Vanessa Gieseke von der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland der DGUV