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Öffnen sich automatisierte Brandschutztüren nach einer Branddetektion noch selbstständig?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Öffnen sich automatisierte Brandschutztüren nach einer Branddetektion noch selbstständig?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Können automatisierte Brandschutztüren auch nach einer Branddetektion noch selbstständig öffnen – damit auch Menschen hindurchkommen, die sie nicht selbst öffnen können, etwa aufgrund einer Muskelschwäche?

Antwort

Automatisierte Türen, die sich mithilfe von Sensoren öffnen, dürfen nach einer Branddetektion – also nachdem ein Brand festgestellt wurde, zum Beispiel durch einen Rauchwarnmelder – nicht mehr selbstständig öffnen. Zu groß wäre die Gefahr einer Fehlsteuerung. Etwa weil die Sensoren auf Rauchentwicklung reagieren, die Tür öffnen und der Rauch sich überall verteilt.

Nur kraftbetätigte Türen, die sich beispielsweise mit einem Knopf öffnen lassen, können bei entsprechender technischer Ausstattung nach einer Branddetektion weiter betrieben werden. Dazu braucht es eine fachliche Beratung. Zudem muss eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung beantragt werden. Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich gerne an das Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung der DGUV.

Gert Liebetanz Stellv. Leiter Sachgebiet Barrierefreie Arbeitsgestaltung der DGUV