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Wie sind Beschäftigte während einer „bewegten Pause“ im Betrieb versichert?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Geschrieben von: Redaktion

Datum: 20.08.2024

Wie sind Beschäftigte während einer „bewegten Pause“ im Betrieb versichert?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Frage

Wie sind Beschäftigte während einer sogenannten bewegten Pause im Betrieb versichert?

Antwort

Mit einer bewegten Pause sind leichte Sportübungen in einer Arbeitspause gemeint. Sie sind dem privaten Risikobereich zuzurechnen, daher greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Dasselbe gilt für andere freiwillige Sportangebote. Es reicht nicht aus, wenn Arbeitgebende das Angebot befürworten und es im Betrieb durchgeführt wird. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn von Arbeitgebendenseite ein erklärtes Interesse besteht, dass die Beschäftigten teilnehmen, und die Aktivität betriebsbezogen organisiert wird. Ein Indiz könnte die Finanzierung des Angebots durch den Arbeitgebenden sein. Zu den versicherten Aktivitäten zählt etwa Betriebssport, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Ronald Hecke, Leiter des Referats Entschädigung und Zuständigkeit, Hauptabteilung Versicherung und Leistungen der DGUV

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