Link to header
Ist es für den Unfallversicherungsschutz relevant, ob die Pause zur bezahlten Arbeitszeit gehört?
Sie haben auch eine Frage? Dann schreiben Sie der Redaktion. © Illustration: Raufeld Medien

Ihre Fragen : Ist es für den Unfallversicherungsschutz relevant, ob die Pause zur bezahlten Arbeitszeit gehört?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

„Spielt es eigentlich für den Unfallversicherungsschutz eine Rolle, ob die Pause zur bezahlten Arbeitszeit gehört oder ob es sich um eine unbezahlte Pause handelt? Konkret frage ich mich, ob ich versichert bin, wenn ich beim Mittagessen während der bezahlten Pause in der Kantine einen Unfall erleide.“

Antwort

Grundsätzlich sind das Zurücklegen eines Weges zum Essen in der Arbeitspause sowie des Rückweges an den Arbeitsplatz durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Nicht versichert ist die eigentliche Pausenaktivität, hier das Mittagessen. Nahrungsaufnahme gilt als private, unversicherte Tätigkeit. Wenn sich dabei ein Unfall ereignet, ist das also kein Arbeitsunfall. In vielen Betrieben mit Zeiterfassung wird vor der Mittagspause „ausgestempelt“ und danach wieder „eingestempelt“.

Folglich gehört die Pausenzeit nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Für den Schutz auf den Wegen zum Essen ist das aber letztlich unerheblich. Die Rechtsprechung betrachtet den Weg zum Ort der (unversicherten) Nahrungsaufnahme als einen Weg, der mit der versicherten Tätigkeit (Arbeit) in Zusammenhang steht. Solche Wege sind versichert.