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Verpflichtung zu Blickschutz bei bodentiefen Fenstern?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Verpflichtung zu Blickschutz bei bodentiefen Fenstern?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Unser Büro liegt an einer viel befahrenen Straße, die Fenster sind bodentief. Oft fühlt man sich von außen beobachtet. Sind Arbeitgebende verpflichtet, einen Blickschutz zu installieren?

Antwort

Eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Blickschutz an Bürofenstern zu installieren, gibt es nicht. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), etwa die ASR A1.6 „Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände“ oder die ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“ machen hierzu keine Vorgaben. Unabhängig davon müssen Arbeitgebende mögliche Risiken durch erhöhte psychische Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. In Ihrem Fall wäre zu prüfen, ob die bodentiefen Fenster eine ungünstige Arbeitsumgebung schaffen. Etwa, weil Sie durch vorbeigehende Personen von der Arbeit abgelenkt werden. Werden relevante Risiken ermittelt, müssen Arbeitgebende Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen. Daher sollten Sie Ihre Vorgesetzten auf das Thema aufmerksam machen.

Andreas Stephan, Leiter Sachgebiet Büro der DGUV