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Stickige Raumluft – sind Fenster oder Lüftungsanlagen Pflicht im Büro?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Stickige Raumluft – sind Fenster oder Lüftungsanlagen Pflicht im Büro?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Themen Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

In unserem Büro gibt es keine Fenster und auch keine Lüftungs- oder Klimaanlage. Dadurch ist es sehr stickig. Ist das überhaupt zulässig?

Antwort

In einem Arbeitsraum muss Atemluft in ausreichender Menge und Qualität vorhanden sein. Der CO2-Anteil sollte 1.000 ppm nicht übersteigen. Das wird entweder durch regelmäßiges Lüften erreicht oder durch eine raumlufttechnische Anlage. Gibt es bei Ihnen weder Fenster noch Lüftungsanlage, verstößt das gegen die Arbeitsstättenverordnung. Zudem muss es eine Sichtverbindung nach außen geben. Ausnahmen sind aus betriebs- oder produktionstechnischen Gründen möglich. Doch auch dann müssen Beschäftigte regelmäßig Zugang zu Tageslicht haben. Erste Ansprechpersonen sind Vorgesetzte oder der Betriebsrat. Im Zweifel kann auch die zuständige Berufsgenossenschaft unterstützen.

 

Andreas Stephan, Präventionsexperte Büro, VBG