Gesundheitsschutz : Psychische Belastung erfassen mit digitaler Hilfe
Ein mittelständisches Industrieunternehmen möchte in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) die psychische Belastung erfassen. Dafür beantworten die Beschäftigten online einen Fragebogen – die Ergebnisse werden automatisch ausgewertet. „Im besten Fall machen digitale Tools Risikobereiche sofort sichtbar, etwa per Ampelstruktur, und Betriebe können daraus Maßnahmen ableiten“, erklärt Betty Willingstorfer, Leiterin des Sachgebiets Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Im Falle des fiktiven Beispielunternehmens zeigt sich, dass häufige Wechselschichten ein zentraler Belastungsfaktor sind. Wie mit den gewonnenen Ergebnissen umzugehen ist, wird gemeinsam diskutiert, und die Beteiligten entwickeln dabei Lösungen wie digitale Schichtpläne oder einen Springerpool.
Psychische Belastung als Teil der Gefährdungsbeurteilung
Die GBU ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen systematisch zu beurteilen – und dabei mögliche Gefährdungen zu erfassen. Dazu zählen die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitszeitmodelle, die Arbeitsmittel und Verfahren, die Qualifikation der Beschäftigten sowie physikalische, chemische und biologische Einwirkungen – und eben auch psychische Belastung.
65 %
der Betriebe, die eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, erfassen auch Gefährdungen durch psychische Belastung – etwa durch überlange Arbeitszeiten, Zeitdruck oder hohe Leistungsanforderungen.
Betriebs- und Beschäftigtenbefragung 2023/2024
„Genau genommen gibt es also keine eigenständige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“, erläutert Dr. Markus Kohn, Referent für Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit bei der DGUV.
Deren Erfassung in der GBU ist seit der Novelle des ArbSchG 2013 verpflichtend. Dass sie zunehmend berücksichtigt wird, zeigt eine Befragung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) von 2023/2024: 65 Prozent der Betriebe, die eine GBU durchführen, erfassen mittlerweile auch Gefährdungen durch psychische Belastung. Dafür gibt die GDA eigens entwickelte Empfehlungen an die Hand.
Klicktipp: Empfehlungen der GDA
Empfehlungen und Prüffragen zur Auswahl von Instrumenten/Verfahren zur Erfassung psychischer Gefährdungen.
Dauer und Häufung entscheidend
Ob ständige Erreichbarkeit, Lärm oder Konflikte: „Wir wissen, dass Arbeitsbedingungen erheblichen Druck ausüben können. Hält dieser lange an, schüttet der Körper dauerhaft Stresshormone aus – mit Folgen für Herz-Kreislauf, Verdauungssystem und Psyche“, betont Betty Willingstorfer. Auch die Sicherheit leide: „Unter Druck sinkt die Konzentration, Fehler häufen sich – was etwa im Umgang mit Gefahrstoffen gravierende Folgen haben kann.“ Kohn ergänzt: „Nicht jede Belastung ist schädlich – entscheidend sind Dauer und Häufung.“ Um Risiken frühzeitig zu erkennen, braucht es deshalb systematische Verfahren. Hier setzen digitale Werkzeuge an.
Digitale Werkzeuge in der Praxis
„Ein digitales Tool für alle Zwecke gibt es nicht“, betont Willingstorfer. Die GDA hat aber in einer Übersicht die Angebote der Unfallversicherungsträger gesammelt. Für konkrete Praxisbeispiele lohnt etwa der „Erfahrungsschatz Arbeitsgestaltung (ESA)“ der DGUV. Betriebe sollten sich darüber hinaus von ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beraten lassen und prüfen, welches Instrument am besten zu ihrer Größe, Struktur und Branche passt.
So können Sibe ihre Vorgesetzten unterstützen
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Grundwissen aneignen
- im Betrieb eingesetztes Tool kennen und verstehen
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Kommunikation zwischen allen Beteiligten fördern
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Umsetzung von Maßnahmen begleiten
Verfügbar sind mittlerweile einfache Screening-Fragebögen, die sich schnell online einsetzen lassen, aber auch Softwareangebote, die ein umfangreiches Verfahren mit detaillierten Auswertungen beinhalten. Grundsätzlich decken die Fragebögen Themen wie Arbeitsinhalt, Organisation, Arbeitszeit, soziale Beziehungen, Arbeitsmittel oder Arbeitsumgebung ab. Je nach Tool können die Ergebnisse nach Abteilungen oder Tätigkeitsgruppen differenziert angezeigt werden.
Anonymität ermöglichen
Die Befragungen laufen meist webbasiert, können bei Bedarf aber auch auf Papier erfolgen. Um eine möglichst hohe Rücklaufquote zu erreichen, wird empfohlen, die Teilnahme während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Betriebe sollten zudem darauf achten, dass die Daten anonymisiert werden. Hochwertige Tools erfüllen diese Anforderung an den Datenschutz. „Das Werkzeug allein genügt jedoch nicht“, mahnt Kohn. Arbeitgeberin und Arbeitgeber müssen im Anschluss selbst hinschauen und die Bedingungen beurteilen. „Dazu gehört, mit den Beschäftigten ins Gespräch zu gehen.“ Der direkte Austausch erlaube es, auch feine Zwischentöne wahrzunehmen.
Bei Gefährdungen durch psychische Belastung spielen Sicherheitsbeauftragte (Sibe) eine wichtige Rolle. „Sie kennen Belastungssituationen aus erster Hand und können diese in den Prozess einbringen“, sagt Willingstorfer. Arbeiten sie beispielsweise selbst im Schichtdienst, kennen sie aus eigener Erfahrung die psychischen Herausforderungen.
Sibe als Bindeglied
Zudem seien sie Kommunikationsschnittstelle zwischen Beschäftigten, Vorgesetzten und allen an der Umsetzung Beteiligten – und merken früh, ob Maßnahmen oder Tools akzeptiert werden. Denn nicht immer haben die Lösungen auch den gewünschten Effekt. „Sibe sind auf Augenhöhe mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Sie erkennen schnell, wenn etwas nicht funktioniert, und geben das weiter“, betont Kohn. Damit sie diese Rolle ausfüllen können, brauchen sie ein Grundverständnis psychischer Belastung sowie Vertrautheit mit dem jeweils im Betrieb eingesetzten Befragungs- oder Analysetool. Letztendlich liegt die Verantwortung für die Umsetzung der GBU laut Kohn aber bei der Unternehmerin oder dem Unternehmer.