Ihre Fragen : Was tun, wenn Brandschutzhelfer häufig nicht vor Ort sind?
Frage
Aktuell arbeiten viele Beschäftigte im Homeoffice. Dadurch sind auch Brandschutzhelfer häufig nicht vor Ort. Wie sollte das Unternehmen damit umgehen?
Antwort
Grundsätzlich muss ein Unternehmen jederzeit den betrieblichen Brandschutz sicherstellen. Maßgabe ist die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR): „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2. Dieser zufolge muss eine ausreichend hohe Anzahl an Beschäftigten im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und der Bekämpfung von Entstehungsbränden unterwiesen und im Betrieb eingesetzt werden.
Wie viele Beschäftigte das sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Im oben beschriebenen Fall kann die Unternehmensleitung die Präsenzzeiten der vorhandenen Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer so koordinieren, dass stets jemand im Betrieb ist. Um dies zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, sollten weitere Beschäftigte die erforderliche Ausbildung erhalten.
Gerhard Sprenger, Leiter Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz: