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Dürfen Sibe Unterweisungen zum Brandschutz durchführen?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © Raufeld

Ihre Fragen : Dürfen Sibe Unterweisungen zum Brandschutz durchführen?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Obwohl Sicherheitsbeauftragte nicht weisungsberechtigt sind, soll ich in meiner Rolle als Sicherheitsbeauftragter und Haustechniker die alljährliche Belehrung im Brandschutz durchführen. Ist das rechtens?

Antwort

Eine Belehrung beziehungsweise Unterweisung muss mindestens jährlich stattfinden. Sie dient dazu, die Beschäftigten darüber zu informieren, wie im Betrieb in bestimmten Situationen sicher und gesund gearbeitet werden muss. Verantwortlich dafür sind die Unternehmensleitungen oder Führungskräfte.

Alle Beschäftigten, also auch der oder die Sibe oder eine Person aus der Haustechnik, können hierbei unterstützen, wenn sie sich mit dem Thema ausreichend gut auskennen und in der Lage sind, den Beschäftigten die nötigen Inhalte zu erläutern. Das kann in Ausnahmefällen auch die vollständige Durchführung der Unterweisung sein.

Neben der Unterweisung gibt es noch die Anweisung. Diese kann nur eine Führungskraft mit Weisungsbefugnis aussprechen. Wenn beispielsweise ein Betriebsleiter oder eine Betriebsleiterin feststellt, dass die Wartungsfrist bei einem Feuerlöscher abgelaufen ist, kann er oder sie eine Person aus der Haustechnik anweisen, die Wartungsfirma anzurufen. Eine solche Anweisung können Sibe nicht geben, sie können lediglich auf den Mangel hinweisen.

Gerhard Kuntzemann, BGHM/Leiter DGUV Sachgebiet, Sicherheitsbeauftragte