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Privates, kaputtes Ladegerät auf der Arbeit: Wie kann ich dagegen vorgehen?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Privates, kaputtes Ladegerät auf der Arbeit: Wie kann ich dagegen vorgehen?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Ein Kollege nutzt schon seit Monaten ein privates Handyladegerät mit schadhaftem Kabel im Büro. Wie kann ich ihn überzeugen, es zumindest bei der Arbeit nicht mehr zu benutzen?

Antwort

Sie sollten dem Kollegen unmiss­verständlich klarmachen: Ein schad­haftes Kabel hat weder im Büro noch im Privatbereich etwas zu suchen und darf auf keinen Fall weiter benutzt werden. Schadhafte Kabel sind im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich. An der defekten ­Stelle – etwa bei einem Kabelbruch – kann das Material überhitzen und einen Brand auslösen.

Bleibt der ­Kollege uneinsichtig, sollten Sie umgehend die Arbeitgebenden infor­mieren. Denn die Verant­wortung für die Nutzung privater Arbeitsmittel liegt immer bei der Unter­nehmerin oder dem Unternehmer. Das heißt, dass vor der Verwendung im Betrieb entsprechende ­Prüfungen durch­ge­führt werden und regelmäßig wieder­holt werden müssen. ­Diese Pflicht wurde in Ihrem Betrieb ­offenbar ­ignoriert. Auch wenn der ­Kollege das Kabel entfernt, könnten Sie ­dieses Grundproblem an Ihre ­direkten Vorgesetzten weiterleiten.

Gerhard Sprenger, Leiter DGUV-Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz