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Eine Kollegin muss nach einem Wegeunfall zu Nachbehandlungen. Werden diese Tage als Krankheitstage erfasst?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Eine Kollegin muss nach einem Wegeunfall zu Nachbehandlungen. Werden diese Tage als Krankheitstage erfasst?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Eine Beschäftigte hatte vor einigen Jahren einen Wegeunfall. Bis heute muss sie zu Nachbehandlungen oder zur Physiotherapie. Werden diese Tage als Krankheitstage erfasst?

Antwort

Grundsätzlich sollen ärztliche Behandlungen oder Physiotherapie mög­lichst außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Eine Arbeits­unfähigkeit wird dann nicht attestiert, somit werden diese Zeiten auch nicht als Krankheitstage erfasst. Der Lohn muss nur fortgezahlt werden, wenn der Termin während der Arbeitszeit unumgänglich ist, weil akute Schmerzen bestehen und eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird.

Eine besondere Regelung gilt bei Begutachtungen nach ­einem Wegeunfall, die vom Unfallversicherungsträger veranlasst wurden: Wenn zum Zeitpunkt der Begutachtung keine Arbeitsunfähigkeit besteht, müssen Arbeit­gebende keine Lohn­fort­zahlung leis­ten. Stattdessen erstattet die Be­rufs­genossenschaft oder Unfallkasse Verdienstausfall und Fahrkosten. Auch diese Tage ­gelten nicht als Krankheitstage. Bei Fragen zum ­Einzelfall wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen ­Unfallversicherungsträger.

Marion Wittwer, Referentin Heilverfahren und Quali­täts­sicherung, DGUV-Hauptabteilung Ver­sicherung und Leistungen