Ihre Fragen : Eine Kollegin muss nach einem Wegeunfall zu Nachbehandlungen. Werden diese Tage als Krankheitstage erfasst?
Frage
Eine Beschäftigte hatte vor einigen Jahren einen Wegeunfall. Bis heute muss sie zu Nachbehandlungen oder zur Physiotherapie. Werden diese Tage als Krankheitstage erfasst?
Antwort
Grundsätzlich sollen ärztliche Behandlungen oder Physiotherapie möglichst außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Eine Arbeitsunfähigkeit wird dann nicht attestiert, somit werden diese Zeiten auch nicht als Krankheitstage erfasst. Der Lohn muss nur fortgezahlt werden, wenn der Termin während der Arbeitszeit unumgänglich ist, weil akute Schmerzen bestehen und eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird.
Eine besondere Regelung gilt bei Begutachtungen nach einem Wegeunfall, die vom Unfallversicherungsträger veranlasst wurden: Wenn zum Zeitpunkt der Begutachtung keine Arbeitsunfähigkeit besteht, müssen Arbeitgebende keine Lohnfortzahlung leisten. Stattdessen erstattet die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Verdienstausfall und Fahrkosten. Auch diese Tage gelten nicht als Krankheitstage. Bei Fragen zum Einzelfall wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Marion Wittwer, Referentin Heilverfahren und Qualitätssicherung, DGUV-Hauptabteilung Versicherung und Leistungen