Ihre Fragen : Dürfen Sicherheitsbeauftragte Fortbildungen privater Träger besuchen?
Frage
Dürfen Sicherheitsbeauftragte auch Weiterbildungen privater Träger besuchen? Oder erkennt der zuständige Unfallversicherungsträger nur Fortbildungen an, die von einer Berufsgenossenschaft oder der DGUV angeboten werden?
Antwort
Eine Anerkennung von Fortbildungen durch die Unfallkasse beziehungsweise die Berufsgenossenschaft ist nicht erforderlich. Das liegt daran, dass Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte nicht vorgeschrieben sind. Sie können also auch Angebote von privaten Trägern nutzen. Es ist allerdings empfehlenswert, sich zunächst die Fortbildungsangebote des eigenen Unfallversicherungsträgers anzuschauen.
Dort gibt es oft branchenspezifische und damit passgenaue Weiterbildungsmöglichkeiten, die in der Regel kostenfrei sind. Sucht man nach speziellen Themen, die der eigene Träger nicht anbietet, helfen manchmal die Schulungsangebote anderer Unfallversicherungsträger oder eben privater Träger.
Ein grundsätzlicher Hinweis: Zwar sind Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte nicht verpflichtend. Ich halte sie aber im Abstand von drei bis fünf Jahren für sinnvoll, da sie nützliches Fachwissen vermitteln und auffrischen.
Gerhard Kuntzemann BGHM, Leiter DGUV-Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte