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Dürfen Sicherheitsbeauftragte Fortbildungen privater Träger besuchen?
An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz. © raufeld

Ihre Fragen : Dürfen Sicherheitsbeauftragte Fortbildungen privater Träger besuchen?

An dieser Stelle beantworten Fachleute Fragen unserer Leserinnen und Leser zu Arbeits- und Versicherungsschutz.

Frage

Dürfen Sicherheitsbeauftragte auch Weiterbildungen privater Träger besuchen? Oder erkennt der ­zuständige Unfallversicherungsträger nur Fortbildungen an, die von einer Berufsgenossenschaft oder der DGUV angeboten werden?

Antwort

Eine Anerkennung von Fortbildungen durch die Unfallkasse beziehungsweise die Berufsgenossenschaft ist nicht erforderlich. Das liegt daran, dass Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte nicht vorgeschrieben sind. Sie können also auch Angebote von privaten Trägern nutzen. Es ist allerdings empfehlenswert, sich zunächst die Fortbildungsangebote des eigenen Unfall­versicherungsträgers anzuschauen.

Dort gibt es oft branchenspezifische und damit pass­genaue Weiterbildungsmöglichkeiten, die in der Regel kostenfrei sind. Sucht man nach ­speziellen Themen, die der eigene Träger nicht anbietet, helfen manchmal die Schulungsangebote ­anderer Unfallversicherungsträger oder eben privater Träger.

Ein grundsätzlicher Hinweis: Zwar sind Fortbildungen für Sicherheitsbeauftragte nicht verpflichtend. Ich halte sie aber im Abstand von drei bis fünf Jahren für sinnvoll, da sie nützliches Fachwissen vermitteln und auffrischen.

Gerhard Kuntzemann BGHM, Leiter DGUV-Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte