
Ihre Fragen : Was passiert, wenn Sicherheitsbeauftragte ihrem Auftrag unzureichend nachkommen?
Frage
Da Sicherheitsbeauftragte ja rein ehrenamtlich arbeiten: Hat es Konsequenzen, wenn sie ihrem Arbeitsauftrag unzureichend nachkommen?
Antwort
Sicherheitsbeauftragte (Sibe) sind in einer unterstützenden Funktion tätig, in der sie nicht mehr rechtliche Verantwortung tragen als andere Beschäftigte. Ein unzureichend erfüllter Arbeitsauftrag hat daher im Regelfall keine rechtlichen Konsequenzen. Stellen Sibe fest, dass sie die Aufgaben des Ehrenamts nur unzureichend erledigen können, sollten sie sich überlegen, woran das liegt.
Steht ein Sibe etwa wegen betrieblicher Aufgaben einige Wochen nicht als Ansprechperson für Beschäftigte zur Verfügung, können vielleicht andere Sibe vorübergehend übernehmen. Kann das Ehrenamt dauerhaft nicht mehr ausreichend ausgeübt werden, sollte die Position neu besetzt werden.
Gerhard Kuntzemann, BGHM, Leiter DGUV-Sachgebiet Sicherheitsbeauftragte